1. Ein paar Anmerkungen vorweg: Würde, Recht und Gerechtigkeit

Recht und Würde des Menschen hängen eng zusammen. Menschen, denen der Zugang zum Recht verwehrt wird, werden entwürdigt:

  • Sklaven haben keine Rechte, die sie einklagen können; oder:
  • Menschen haben als Individuen weniger Rechte als andere, so Frauen weniger als Männer; oder:
  • Herrscher haben mehr Rechte als alle anderen.
  1. Mit Sonderrechten sind immer auch Selbsterhebungen verbunden, die von anderen als Erniedrigung empfunden wurden (z.B. die Magna Charta reduzierte auf Drängen des Adels die Macht des Königs: Das Königtum hatte sich selbst erhoben – der Adel fühlte sich erniedrigt und forderte Rechte ein). Recht und Würde hängen sehr eng zusammen – und damit auch Gerechtigkeit. Aber Recht und Gerechtigkeit müssen nicht kompatibel sein.
  2. Das Recht ist in Rechtsstaaten fixiert. Es gilt freilich nicht für alle Zeit, sondern ist gesellschaftlichen Veränderungen unterworfen.
  3. Die Frage stellt sich dann immer wieder: Wann wird Recht zu Unrecht. Denn auch Recht kann zu Unrecht werden, z.B. darf ein Gesetz die Tötung von Menschen erlauben – ist es dann noch Recht?
  4. Recht soll auch um der Gesellschaft Willen Selbstjustiz verhindern. Das heißt, es muss so gestaltet sein, dass es Spannungen innerhalb einer Gesellschaft abfedert und sie nicht fördert.
  5. Recht ist gleichermaßen jedoch mit Mächten verbunden, die es auch trotz möglicher Widerstände durchsetzen können und müssen. Recht muss freilich von möglichst vielen Menschen einer Gesellschaft als eine Größe empfunden werden, die Gerechtigkeit so gut es geht durchsetzt.
  6. Gerechtigkeit ist von vielen Faktoren abhängig. Recht sollte der Gerechtigkeit angenähert werden, aber da das Empfinden von Gerechtigkeit subjektiv ist, kann es nur Annäherungen geben.
  7. Gerechtigkeit ist auch nicht gleichzusetzen mit Gleichheit. Denn auch rechtliche Gleichbehandlung aller Menschen kann ungerecht sein. Aber das Ziel des Rechts muss Gleichheit sein.

2. KÜRZESTE GESCHICHTE DES RECHTS UND DER ETHIK

2.1. Entwicklung des Rechts

Menschen haben schon sehr lange über gutes und schlechtes Sozialverhalten nachgedacht. Ein sehr frühes Zeugnis ist der so genannte Codex Hammurapi (ca. 1750 v.Chr.). In diesem Codex heißt es, dass die Götter den König Hammurapi damit beauftragt haben, die Menschen zu lenken. Hervorgehoben ist der Sonnengott Schamasch – und es folgen ca. 282 gesetzliche Abschnitte. Die Gesetze gegen Mord, Diebstahl, falsche Anschuldigungen, mit Anreizen für fleißiges und rechtes Arbeiten in der Landwirtschaft, als Kaufmann, Soldat, es geht um Ehe, Erbrecht usw. – vieles wird angesprochen, was unter Menschen Ärger hervorrufen kann – und Streitpunkte sollen in rechtlichen Rahmen gebracht, verhandelt werden. Dem Anspruch des Codex zufolge waren es also die Götter, die den König mit der Gesetzgebung beauftragt hatten.

In Ägypten ist eine andere Dimension wichtig, die der Ma´at: die göttliche Ordnung, das Recht, die Tradition. Der Mensch bekommt sie nicht wie ein Gesetz, sondern er muss dieser Ordnung in dem, was er sieht, was er erlebt, nachspüren, sie in Worte fassen. Und so sind es weise Worte, mit denen Menschen Lebenshilfen bekommen, damit sie möglichst wenig Übles erleben, denn wer die Ma´at verletzt, wird es negativ zu spüren bekommen. (Freilich schließt das Gesetzgebung nicht aus. Seit der 18. Dynastie, ca. 1530 v.Chr., weiß man von schriftlich fixierten Gesetzen – von den Göttern Thot [Weisheit] und Re [Sonnengott] hergeleitet.)

Im Alten Testament finden wir beide Traditionen wieder: Es gibt Gesetze, an die sich das Volk Israel zu halten hat – mit dem Namen Moses (14./13. Jh. v. Chr. ?) verbunden -, und es gibt Weisheitsworte, an die sich der kluge Mensch hält – mit dem Namen Salomo (ca. 1000 v. Chr.) verbunden. Beide, Gesetz und Weisheitsregeln, werden von Gott hergeleitet. Und es sei angemerkt, dass die Propheten Gerechtigkeit – also gerechtes Handeln – einfordern. Die Gesetze der Tora sind enger mit dem babylonischen Recht verbunden. Sie haben aber eine große Besonderheit: Sie sind Grundlage des Bundes, den Gott mit dem Volk Israel schließt. Die Weisheitsschriften wurden mit ihren Lebensweisheiten stärker von der ägyptischen Tradition beeinflusst, während die Propheten beide Traditionen miteinander verbinden können.

In Griechenland begann Drakon im 7. Jahrhundert vor Christus das mündlich überlieferte Gewohnheitsrecht zu vereinheitlichen und in schriftliches Recht umzusetzen. Dieses Recht wurde dann über Solon und vielen anderen nicht nur dem jeweiligen Zeitgeist angepasst, sondern auch den Menschen gerechter werdend gestaltet. Ist das Gesetz nur etwas für die Schwachen, die die Starken und Mächtigen auf diese Weise binden wollen? Gilt das Gesetz für alle? Ohne Recht herrscht Willkür – von daher spricht Solon (640-560v. Chr.) vom „heiligen Recht“ (mit Bezug auf die Göttinnen Dike [Recht] und Eunomia [gute Ordnung]), das die Elite beschneidet und das Volk erhebt. Das Recht ist für das Zusammenleben der Menschen unabdingbar. (Das umfangreichste bekannte Recht aus dem griechischen Bereich ist das Stadtrecht von Gortys aus dem 5. Jh. v. Chr.) Die Philosophen Sokrates/Platon vertiefen die Fragestellung und versuchen eine Letztbegründung des guten Gesetzes/Rechts: Es gibt ein gutes Recht (Nomos) – und das muss erkannt werden. Wenn es nicht erkannt wird, dann geht es ungerecht zu. Diese Traditionen beeinflussten in ihrer Weiterentwicklung auch das Römische Recht. Aber auch das Römische Recht hatte seine Wurzeln im Gewohnheitsrecht – das eng mit religiösen Bräuchen verbunden war. Im 5. Jahrhundert v. Chr. wurde das „Zwölftafelgesetz“ bekanntgegeben, das Vollbürger schützte. Es war Ergebnis eines zähen Ringens zwischen Vollbürger und Elite. Das Recht wurde weiterentwickelt und ca. 1000 Jahre später ließ der christliche Kaiser Justinian I. (der Große) die alten Rechtstexte zusammenstellen und 533/534 n. Chr. veröffentlichen. Das so genannte Corpus Iuris Civilis das mit Bekenntnis zum christlichen dreieinigen Gott beginnt, hat seit dem Hochmittelalter auch unsere Rechtsprechung beeinflusst.

In dieser vorangegangenen Darstellung ging es um

  • das Gewohnheitsrecht,
  • das in staatliches, geschriebenes Recht überführt wurde;
  • die ursprüngliche Herleitung des Rechts von den Göttern bzw. Gott als Letztbegründung;
  • Recht in Form von Verhaltensregeln, die als Klugheitsregeln für das Zusammenleben verstanden wurden;
  • das Streben nach einem dem Menschen vorgegebenen wahren und gerechten Recht;
  • die fortlaufende Weiterentwicklung des Rechts.

2.2 Recht und Ethik

In der Ethik geht es jedoch nicht in erster Linie um das Recht – sondern um die grundsätzliche Frage:

  • Was bestimmt das Verhalten des Menschen?
  • Was sollte sein Verhalten bestimmen, damit das Leben und das Zusammenleben gelingen?

Und zum Teil parallel zu den oben genannten Rechtsentwicklungen haben sich Menschen grundsätzlich darüber Gedanken gemacht.

Sokrates (469-399) wollte, dass die Menschen selbst darauf kommen, was wirklich gut ist. Das versuchte er durch geschicktes Fragen aus ihnen herauszulocken (Hebammenkunst): Ist die Tradition gut? Ist das, was der Mensch leichthin denkt, auch noch bei näherem Betrachten gut? Gutes Verhalten, Tugenden haben ihren Grund in der rationalen Einsicht.

Platon (428/7-348/7): Platon vertiefte den Ansatz von Sokrates: Wie kann man gut leben? Antwort: Man kann gut leben, wenn man sozial eingebunden ist. Sozial ist man eingebunden, wenn jeder das in ihm angelegte Lebensziel für die Gemeinschaft perfektioniert. Bei Platon wird die Tugendlehre betont. Sie hat mit Gemeinschaft zu tun, geht ihr aber voraus: Tapferkeit, Besonnenheit, Gerechtigkeit, Weisheit, Großzügigkeit – kurz: Man muss das Gute erkennen, die Idee des Guten, das vollkommene Gute – und sein Verhalten entsprechend ausrichten. Was die Idee des Guten ist, das weiß der philosophisch Denkende, der Freund der Weisheit (Philo-Sophie) – der dann auch versucht, den idealen Staat (Polis) zu gestalten.

Aristoteles (384-322), der dritte große Philosoph der Griechen, die unser Denken beeinflusst haben, sieht als Lebensziel des Menschen das Glück (Eudaimonia) an. Um das zu erreichen, ist es notwendig, das naturhafte, triebhafte Streben des Menschen nach Glück dem Verstand unterzuordnen. Um glücklich zu sein, arrangiert man sich als homo politicus (sozial eingebundener Mensch) mit den anderen Menschen, um möglichst viel Glück erreichen zu können. Glücklich ist ein tugendhaftes Leben – aber ein Leben, in dem die Tugend nicht erzwungen ist, sondern Freude macht. Zum Beispiel: Ein Mangel an Tugend ist die Zügellosigkeit – ein erzwungenes Übermaß ist die Gefühllosigkeit – die goldene Mitte ist die Besonnenheit. Die Tugenden gelten nicht um der Tugenden willen, sondern sie müssen sich im Zusammenleben bewähren.

Es wird deutlich, dass es hier nicht mehr allein um die Frage des Rechts/Gesetzes geht – und das wird bei dem vierten großen Denker Epikur (341-271/0) vollends deutlich: Lust ist Ziel des gelungenen Lebens. Epikur wurde lange missverstanden – aber in der Auseinandersetzung mit ihm ist die Philosophie doch weitergekommen. Es geht Epikur nicht um Sex, um Vergnügen – sondern um: Seelenruhe, Lust der Seele. Und diese Seelenruhe wird durch viele Ängste gestört. Was bringt Lebensglück? Die Ängste auszuschalten. Wie macht man das? Indem man sie rational durchdringt: Schmerzen sind auszuhalten – also muss man keine Angst vor ihnen haben; wenn man tot ist, spürt man nichts mehr – warum dann Angst vor dem Tod? Götter strafen nicht – also ist Angst vor Strafen der Götter (Schicksal) unbegründet; warum Angst vor Verlust? Alles was man zum Leben benötigt ist doch recht wenig. Bei ihm kommt also stärker das Individuum in den Blick, sein gutes Leben, das allerdings auch ein Leben in zu gestaltenden Beziehungen ist, weil das Zusammenleben für das Glück des Individuums relevant ist.

Die Hand wird voll: der fünfte große Denker – der zumindest durch seine Schüler großen Einfluss bekommen hat – ist Zenon von Kition (333/2-262/1). Die von ihm ausgehende Gruppe ist die der Stoa/Stoiker, die auch die frühen christlichen Denker intensiv beeinflusste: Die Vernunft muss lernen, sich dem Grundprinzip der Welt – der Vernunft, der Ordnung, Zeus genannt – anzupassen, sich in sie eingliedern mit dem Ziel, sich zu vervollkommnen, indem man diese Anpassung immer stärker beherrscht. Und je mehr man diese Vervollkommnung erreicht hat, desto gelassener wird man. Und wesentlich: das gilt für alle Menschen, das gilt nicht nur für die Elite (vgl. Epikur), das gilt den Sklaven wie den Herren, den Philosophen wie den Händlern – jeder hat Teil an dieser Weltordnung. Diese Sicht hat viele weitere einflussreiche Menschen beeinflusst: SenecaEpiktet, Mark Aurel (auch wenn Mark Aurel aus politischen Gründen rang: Wie können die Prinzipien in der „unvollkommenen“ Welt durchgesetzt werden? Aber aus politischen Gründen hat er auch schlechte Entscheidungen getroffen).

Mit diesen fünf Denkern ist die allgemeine Richtung für spätere Zeiten vorgegeben. Der Weg ist die Vernunft – aber dieser Weg gabelt sich in zwei Denkrichtungen:

  • gibt es eine metaphysische (über den Menschen hinausgehende) Grundidee (Platon), ein kosmisches Grundprinzip (Stoa), das die Ethik prägt, vorgibt? – Diesem Gedanken folgen spätere Christen bis in die Gegenwart hinein;
  • muss die Ethik eher innerweltlich, aus der Natur des Menschen heraus erklärt werden (Aristoteles, Epikur)? Diesem Gedanken folgen vor allem säkulare neuzeitliche Denker, die das religiöse Element stärker ausklammern.

Damit waren die Grundsteine gelegt, es waren aber noch nicht alle Fragen beantwortet. So hat zum Beispiel Augustin (354-430) gesehen, dass der Mensch in seiner Natur in der Ordnung der Welt eingebunden ist, dass sie sogar vorherbestimmt ist, dass er aber einen eigenen Willen hat und sich dem Willen Gottes anpassen kann mit den Stoikern. Aber im Gegensatz zu den Stoikern erkannte er: Der Mensch ist so sehr durch die Sünde gestört, dass er auf Gottes Gnade angewiesen ist. Und dieser gnädige Wille Gottes – nennen wir es Grundprinzip – ist die Liebe und nicht die kalte stoische Vernunft/Ordnung. Es wird deutlich, dass hier unterschiedliche Traditionen miteinander verschmelzen: griechische Philosophie, Altes Testament, Lehre Jesu Christi, die Briefe des Apostels Paulus. Anders als bei den griechischen Philosophen steht auch ein wichtiger jüdisch-christlicher Aspekt im Vordergrund: Nicht der Verstand erarbeitet sich das Göttliche – sondern Gott offenbart seinen Willen, der mit dem durch Gottes Gnade veränderten Verstand nachzuvollziehen ist.

Mit diesem jahrhundertealten Denkwegen ergeben sich wichtige Fragen, die die Ethik bis heute umtreiben:

  • Das Menschenbild: Ist der Mensch von Natur aus böse oder gut – oder ein unbeschriebenes Blatt, das erst gut/böse wird?
  • Ist der Mensch in seinen moralischen Entscheidungen wirklich frei, oder ist er abhängig von einem Gott / von dem Schicksal / von der Gesellschaft / von den biologischen Bedingungen / von der Umwelt?
  • Woher nimmt der Mensch die Verhaltensregeln: aus der Natur, aus der Tradition? Geben sie ihm vor, wie er sich zu verhalten hat? Bestimmt das Sein das Sollen – oder das Sollen das Sein?

2.3 Ein paar Hinweise zum Recht in Nordeuropa des Mittelalters

In Nordeuropa herrschte im Wesentlichen Gewohnheitsrecht bzw. Stammesrecht. Diese wurden dann verarbeitet in Landesrecht mit jeweiligen Sonderrechten (z.B. Hofrecht, Stadtrecht). Im 13. Jahrhundert trugen Rechtsbücher (dazu auch das Corpus Iuris Civilis) dazu bei, dass das Recht in Mitteleuropa angeglichen wurde. Erst ab dem 13. Jahrhundert wurde an Universitäten römisches und Kanonisches Recht (Kirchenrecht) gelehrt und Experten für das Recht/Juristen haben immer stärkere Bedeutung bekommen. Das kirchliche Recht hat in manchen Bereichen das weltliche Recht beeinflusst (z.B. Eherecht).

Im Internet ist viel Altes zu dem Thema zu finden. Viele, vor allem antikirchliche Seiten, zeigen, dass die Kirche eine sehr große Dominanz hatte. Aber neue Forschung sieht das differenzierter. Die veralteten Theorien verwechseln altes Recht mit Kirchenrecht und schieben alle Grausamkeiten, bis hin zu Hexenverfolgungen, Gottesurteilen usw. dem Kirchenrecht zu. Das hängt damit zusammen, dass die Kirche heute noch existent ist, somit kann man sozusagen leichter Schuldige finden. Anstatt zu sagen: Der Landesherr XY, die Juristen XYZ, die Stadt X und die Stadt Y – sagen sie: „die Kirche“. Dieses undifferenzierte Denken ist heute nicht mehr haltbar, aber natürlich leichter zu vermitteln. Zudem muss weltliches Recht vom kirchlichen Recht unterschieden werden. Mancherorts haben Kirchen kirchlich geurteilt, dann aber den Verurteilten dem Staat übergeben, und der Staat hat dann selbst noch einmal Untersuchungen durchgeführt und eigene Urteile gesprochen.

Als Beispiel sei das „Gottesurteil“ genannt: Es ist uralt und war schon vorchristlich im Alten Orient verbreitet, es wurde von germanischen Stämmen ebenso praktiziert. Mit der Christianisierung wurde das traditionelle „Gottesurteil“ einfach mit dem christlichen Gott in Verbindung gebracht. Erst entschieden die Götter – dann eben Gott. Es war eine Rechtsform, die heute nicht anerkannt wird, aber eben in der damaligen Zeit anerkannt war, weil die Gesellschaften vielfach keine Möglichkeiten hatten, Schuldige von Unschuldigen zu trennen, wie man sie heute hat (z.B. Fingerabdrücke). Aber: Schon aus christlicher Perspektive wurden Gottesurteile aus christlichen Gründen abgelehnt (Agobard von Lyon: 9. Jh.) oder mildere Formen propagiert (Kreuzordal: Wessen erhobene Hände zuerst vor dem Kreuz sanken, war schuldig – also psychische Form), während andere Christen sie aufgrund der Tradition unhinterfragt akzeptierten. Gottesurteile verschwanden im 13. Jahrhundert, weil das IV. Laterankonzil der Kirche Priestern verboten hatte, daran teilzunehmen.

Schwerer zu beurteilen ist folgender Aspekt: Menschen wurden vom Staat hingerichtet, weil man fürchtete, Gott würde die Gemeinschaft strafen, wenn man Sünder duldete. Dieses Denken finden wir auch im Alten Testament und ebenso in anderen Gesellschaften. Von daher hat der Staat religiös begründend verurteilt, ohne kirchliches Recht anzuwenden. An dieser Stelle muss ich jedoch sagen, dass ich den Stand der neusten Forschung nicht kenne.

2.4 Was hat Ethik mit Recht zu tun?

Ethische Diskussionen führen vielfach dazu, rechtlich verbindliche Regeln zu erstellen. Dazu ein paar Begriffe:

1. Naturrecht

Das Verhalten des Menschen ist von der „Natur“ her vorgegeben. Christlich gesprochen: Gott ist der Schöpfer. Sein Geist wirkt in der Welt als Erhalter. Als solcher hat er in den Menschen allgemein verbindliche Verhaltensweisen „angelegt“. Das bedeutet aber nicht, dass Natur 1:1 auf den Menschen übertragbar wäre, der Maßstab für das Naturrecht ist die Vernunft, die Gott dem Menschen geschenkt hat. Die Bibel bestätigt, korrigiert und ergänzt die Erkenntnisse der Vernunft. Der Verstand, der den Menschen gegeben wurde, lässt Menschen aller Kulturen erkennen, was richtig und Recht ist. Natürlich kann der sündige Mensch das Naturrecht ignorieren. Weil es Naturrecht ist, lässt es sich aber nicht dauerhaft zum Schweigen bringen, sondern wird immer wieder erkannt, entdeckt. Die Frage ist zum Beispiel die der Menschenrechte: Wenn sie weltweit gültig sind (nicht nur eine Folge jüdisch-christlicher Religion, intensiviert und rechtlich geregelt durch Humanismus und Aufklärung), dann gelten sie auch überall und sprechen überall auf der Welt Menschen an. Wenn sie jedoch als nicht allgemein gültig angesehen werden, gelten sie auch nur dort, wo sie akzeptiert werden. (An dieser Stelle sei noch darauf hingewiesen, dass die katholische Lehre stärker die Fähigkeit der Vernunft betont, die evangelische Lehre stärker den sündigen Menschen, dessen Vernunft von der Gottesoffenbarung abhängig ist.)

2. Das Gewissen

(a) In dieser Hinsicht ist auch vom „Gewissen“ zu reden Rede. Vorchristlich wird das Gewissen als ein göttliches Prinzip (Seneca, ep. morales 41 [1. Jh. n.Chr.]) angesehen. Das Gewissen ist für Christen die Stimme Gottes in uns Menschen. Dass der Mensch dem Gewissen verpflichtet ist, betonte Thomas von Aquin [13. Jh.]. Für ihn war das Gewissen eng mit der Vernunft verbunden.

(b) In der Neuzeit wird das Gewissen zunehmend von Gott gelöst: Es wird zu dem den autonomen Menschen einwohnenden Richter Kant [18./19. Jh.]. Das Gewissen ist dann wohl auch durch Kant in der säkularen Gegenwart so relevant geworden, dass die Gewissensfreiheit im Grundgesetz (4,1) Eingang gefunden hat. (Freilich waren weitere traditionelle Errungenschaften für die Betonung des Gewissens im Grundgesetz relevant: Luther beruft sich auf dem Reichstag zu Worms auf sein Gewissen, die Verfolgungen christlicher Minderheiten, die an ihrem Gewissen gegen die Mehrheiten festhielten, die Konfessionskriege im 17. Jahrhundert wie die Aufklärung und der Liberalismus; ebenso waren die Erfahrungen mit den totalitären, kollektivistischen Systemen des Faschismus, Nationalsozialismus, Sozialismus wichtig, um das individuelle Gewissen im Grundgesetz zu betonen.) Da die Beweggründe des Gewissens individuell sind, lassen sie sich nur bis zu einem gewissen Grad argumentativ vermittelt.

(c) Das Problem in der Gegenwart: Der Staat schützt die Gewissensentscheidungen, doch sobald ein Sachverhalt durch demokratische Mehrheitsentscheidungen zum Gesetz erhoben wird, fordert das System die Unterordnung des Einzelnen unter das geltende Recht. Wenn ein Parlament zu rigoros ist, kann das zu massiven Spannungen innerhalb einer Gesellschaft führen.

(d) Die Profanisierung des Gewissens ist weiter gegangen und fand seinen Vertreter in dem Psychiater Freud [19./20. Jh.]: Das durch Erziehung und Gesellschaft entstandene Gewissen muss durch den (weitgehend) autonomen Verstand diszipliniert werden. Das bedeutet: Das Gewissen ist Folge der Sozialisation. Die Frage ist aber heute, ob das Gewissen bzw. ob die Möglichkeit der Ausbildung eines Gewissens auch „angeboren“ sein kann.

(e) Das „schlechte Gewissen“ spielt im Christentum auch eine Rolle. Das schlechte Gewissen kommt, wenn der Mensch gegen die Stimme Gottes in sich handelt. Gott kann das Gewissen des Glaubenden wieder heilen und er führt dann ein Leben so, dass das Gewissen aus der Bindung an Gott frei ist. Es wird unterschieden zwischen dem Gewissen, das den Menschen nach einer Tat plagen kann – das kann Gott allein heilen; und dem Gewissen, das den Menschen vor einer Tat an der Ausführung hindern, davor warnen kann. Wenn der Mensch (aus Gott heraus) in der Übereinstimmung mit seinem Gewissen lebt, ist er mit sich selbst “im Reinen“. Allerdings kann der schuldige Mensch auch sein Gewissen beruhigen, lähmen, zum Schweigen bringen. Aus christlicher Sicht jedoch: Gott bringt immer wieder das Gewissen in Unruhe/Unfrieden, damit der Mensch „umkehrt“ zu Gott, sein Leben ändert.

(f) Auch eine Mehrheits-Demokratie muss das individuelle Gewissen schützen. Wenn es nicht geschützt wird, wenn eine totale Unterwerfung gefordert wird, so zeigen es nationalsozialistische und kommunistische Staaten, herrscht Tyrannei – auch Tyrannei der Mehrheit. Gleichzeitig würde aber ein Staat in Chaos versinken, vor allem dann, wenn eine Gesellschaft sehr heterogen ist, wenn jeder und jede nur das tun, was sie wollen. Das Recht darf also nicht nur dem persönlichen Gewissen untergeordnet werden. Es ist also eine Waage zu halten: Es muss Ausnahmeregelungen geben, friedlicher ziviler Ungehorsam muss ermöglicht werden, Minderheiten müssen geschützt werden – und es muss ein Klagerecht geben.

3. Positives Recht/Rechtspositivismus

Diese Überlegungen betonen, dass nicht das Naturrecht relevant ist, sondern das Recht ist von Menschen gemacht. Von daher sind rechtliche Festsetzungen immer in einem reglementierten Verfahren zu diskutieren und neu festzulegen. Darum kann es auch vorkommen, dass rechtlich etwas festgelegt wird, was moralisch fragwürdig ist. Richter müssen nach dem Gesetz richten – auch wenn es nicht (moralisch gesehen) gerecht sein kann. Allerdings hat sich nach den Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus die Radbruchsche Formel stärker durchgesetzt, laut der das Recht der Gerechtigkeit weichen muss, wenn das Gesetz unrecht ist. Das heißt, dass sich niemand auf unmenschliche Gesetze in seiner Handlung berufen darf. Es geht zudem nicht um Naturrecht, sondern: Moral ist Ausdruck des sozialen Umgangs von Menschen miteinander. Das Recht trennt sich von Moral bzw. rationalisiert und formalisiert Moral, um Rechtssicherheit zu schaffen, um in der Gesellschaft nicht ständig über gut/schlecht diskutieren zu müssen. (Dazu s. 2.4.2.c.: Spannung zwischen Gewissen/individueller Moral und staatlichem Verfahren.)

4. Rechtssicherheit und Rechtsfrieden

Rechtssicherheit ist wichtig: Menschen müssen wissen, wie sie sich verhalten sollen und welche Konsequenzen Normverstöße, Verbrechen haben.

Das Streben nach einer solchen Rechts-Ordnung ist alt: Dazu finden wir im Alten Testament eine ganze Menge Gebote. Das heißt, das Recht wurde kodifiziert, es wurde aufgeschrieben. Das Aufschreiben von Gesetzen führt zu größerer Verbindlichkeit. Die Kodifizierung des Rechts war den Römern auch wichtig. Als das Christentum in den römischen Raum überging, hat es alttestamentliche Traditionen und Traditionen des römischen Rechts übernommen. Kaiser Justinian I. hat, wie gesehen, im 6. Jahrhundert eine Rechtssammlung erstellen lassen, die bis in die Gegenwart Auswirkungen hat (Corpus Iuris Civilis). Aber dennoch war im Mittelalter eine flächendeckende Durchsetzung des Rechts nicht möglich. Vielfach herrschte Rechtlosigkeit, Willkür, das Recht des Mächtigen. Von daher wurde die Rechtssammlung des Bischof Burchard von Worms 1008-1012 wichtig, in der zum Beispiel Mann und Frau, Juden und Christen weitgehend gleichgestellt wurden, weil sie Ebenbilder Gottes seien. Sein Dekret wurde weit verbreitet.

Inzwischen gilt deutschlandweit dasselbe Bundesrecht, an dem sich alle auszurichten haben bzw. das die verbindliche Grundlage für Staatsanwaltschaften und Richter sein soll. Bis in die Gegenwart ist das Thema Rechtssicherheit relevant. Wenn ständig Gesetze geändert werden, weiß der Bürger nicht mehr, was eigentlich gilt, bzw. er hat sich vor ein paar Wochen laut Gesetz richtig verhalten, wenige Wochen später wird er für sein inzwischen „ungesetzliches Verhalten“ bestraft, wenn das neue Gesetz rückwirkend gilt. Aber das ist ein Grundpfeiler des Rechtsstaates: Es gibt keine Strafe ohne Gesetz (Grundgesetz Art. 103).

Rechtsfrieden kann gestört werden, wenn Gesetze beschlossen werden, die mit der moralischen und weltanschaulichen Sicht eines großen Teiles der Bevölkerung nicht übereinstimmen. Das Vertrauen in den Staat und die Justiz kann verloren gehen. Das heißt, dass Rechtssicherheit dann besteht, wenn das Recht einen möglichst hohen gesellschaftlichen Konsens widerspiegelt.

3Einfluss des christlichen Glaubens auf das Recht

Grundlegend hatte der christliche Glaube Einfluss auf das Rechtssystem. Mit dem Christentum kam ein neuer Ansatz auf: Recht wird nicht mehr allein definiert durch Aufrechterhaltung der Ordnung. Recht wird mit Gerechtigkeit zusammengeführt, das heißt, es wird versucht auch dem Individuum gerecht zu werden. Wissend, dass immer nur eine Annäherung stattfinden kann. Zudem war nicht allein die Tat relevant, sondern auch die Gesinnung, das heißt, dass das Recht verinnerlicht wird. Die Gesinnung muss der Einzelne überprüfen, um vor Gott zu bestehen. Das führte dazu, dass Menschen sich nicht erst schuldig fühlten, wenn sie eine böse Tat begangen hatten, sondern schon dann, wenn sie an eine solche dachten (vgl. Jesus Christus: Bergpredigt). (Das widersprach dem römischen Recht.) Wenn einer böse Gedanken hatte, tat er Buße; durch eine Bußhandlung wurde vergeben und er konnte dadurch auf längere Sicht zu einem im Sinne Gottes veränderter Mensch werden. Es sei angemerkt, dass die evangelische Sicht eine andere ist: Nicht durch Bußtaten wird der Mensch von der Schuld befreit, sondern durch Beichte und neue Unterordnung unter Gott. Es sind aber zwei unterschiedliche Zielsetzungen: die katholische Sicht will das Funktionieren der Gesellschaft fördern, die evangelische Sicht will das Verhältnis des Individuums zu Gott klären. Zudem bedeutet das Gesagte, dass durch das Christentum das Recht mit Verantwortung des Einzelnen verbunden wurde. Und so wird heute gefragt: Wurde das Verbrechen aus Vorsatz, Fahrlässig, aus niederen Beweggründen begangen?

Auch der Apostel Paulus hat Wesentliches zu dem Rechtsverständnis beigetragen. Es geht um das schon in der Philosophie formulierte Naturrecht: Die menschliche Natur gibt Rechte vor. Und diese werden, so Paulus, mit der Vernunft erkannt und durch das Gewissen (Römerbrief 1,19f. und 2,15). Verbunden wird der Ansatz dann später mit der Sicht, dass der Mensch Ebenbild Gottes ist. Und so erkennt die Vernunft, so folgerte man im Mittelalter, dass alle Menschen – auch die Heiden – weltweit wissen, was gut ist und was schlecht ist. Dieses von Gott bestimmte Naturrecht kann auch kein Gesetz, das welche Menschen und Menschengruppen auch immer erlassen, außer Kraft setzen. Das hat zur Folge, dass unser Grundgesetz die Bürger schützen möchte vor Übergriffen des Staates bzw. dem Missbrauch der Staatsgewalt. In der Moderne wurde dann von der Grundlage Gottebenbildlichkeit und des von Gott gegebenen Gewissens abgesehen. Es wird ohne Letztbegründung konstatiert: dass die menschliche Vernunft (die auch von Gott gelöst wird) vorgibt, was Recht ist.

Kleiner „schwerer“ Exkurs zu einer christlich-säkularen Rechts-Diskussion

Die Frage stellt sich aus säkularer Sicht: Wenn zum Beispiel das Strafrecht in seiner Begründung christlich oder säkular zum gleichen Ergebnis führt, ist die säkulare Interpretation nur eine Folge der zeitlich voran gehenden christlichen Interpretation? Also: Streicht die säkulare Interpretation einfach nur Gott – und setzt an seine Stelle die Vernunft welcher Art auch immer (praktisch, wissenschaftlich…) ein? Nein. Damit gibt sich die säkulare Interpretation nicht zufrieden. Sie sieht: Christliche und säkulare Begründung haben eine gemeinsame Basis: das Recht. Und dieses wird dann christlich, säkular und sonst wie begründet.

Der logische Haken besteht darin, dass „Recht“ keine abstrakte Idee ist. Es ist in den jeweiligen Kulturkreisen gewachsen. Auf diese Idee, dass das Recht allen Konkretionen vorangeht, kann man nur kommen, wenn man das in westlicher Kultur begründete Recht als Grundlage aller Kulturen ansieht, kurz gesagt: eurozentristisch an die Frage herangeht. Und das ist eine Art Metaphysik – statt Gott wird das Recht eingesetzt – das ist säkular nicht zu begründen. Das ist freilich wieder religiöser Begründung entnommen: Gott als Erhalter seiner Welt hat in den Kulturen eine „Rechts-Grundlage“ gelegt, die allerdings in den jeweiligen Kulturen erst entdeckt und gereinigt werden muss. Und das geschieht dann eben in unserer christlich begründeten westlichen Kultur, die auch römisches Recht aus christlicher Perspektive rezipiert hat. Das kann der gegenwärtige Mensch allerdings so nicht stehen lassen, und es wird säkular eine neue Begründung gesucht. Der Mensch will alles selbst machen – ohne Gott. Aber überraschend: Gott ist immer schon da.

Recht – Gerechtigkeit und Gott

Gerecht ist Gott allein. Der Mensch ist ungerecht. Maßstab ist der Bund, den Gott mit Israel geschlossen hat: Gott hält den Bund, der Mensch übertritt den Bund. Zur Gerechtigkeit Gottes gehört es, den Bundesbruch zu ahnden. Der Mensch merkt, dass er nie vollständig im Sinne Gottes handeln kann. Gott setzt Recht. Er gibt Gebote. Er zeigt, wie Menschen richtig miteinander umgehen, wenn sie sozial sind. Aber der Mensch verlässt das Recht und wird a-sozial. Das gehört zum Menschen als Sünder dazu.

Dann kommt ein neuer Klang in die Fragestellung, die im Neuen Testament zur vollen Entfaltung kommt. Gott ist nicht nur gerecht und ahndet Bundesbruch. Gott ist auch gnädig. Gott erlässt Schuld. Gott rechtfertigt den Menschen, setzt ihn durch den Glauben an Jesus Christus in eine neue Beziehung zu Gott und zu den Menschen. Dadurch wird der Mensch nicht mehr nur einer, der an dem fixierten Recht und Gesetz gebunden ist.

Der Mensch kann nicht nur gerechtfertigt, sondern durch Gottes Geist auch sozial gerecht sein, kann Gerechtigkeit üben. In der Theologie wird das als Rechtfertigung und Heiligung bezeichnet. Diese Beziehung stiftende Gerechtigkeit wird in der Bergpredigt ausgesprochen. Die Gerechtigkeit der Nachfolgerinnen und Nachfolger Jesu wird von der Liebe bestimmt, darum von Vergebung, von Gemeinschaftswillen – also geradeso handelnd, wie Gott in Jesus Christus.

Kurz gesagt: Das fixierte Recht wird durch Gerechtigkeit, die aus dem Glauben kommt, überboten. Der Christ hält das Recht nicht mehr aus Angst vor Strafe ein, sondern aus freier Liebe zu Gott und dem Nächsten. Allerdings bringt diese Freiheit Reibungspunkte dann mit sich, wenn der Christ in Kulturen oder unter weltanschaulichen Kreisen lebt, die seiner Sicht von Recht und Gesetz gänzlich widersprechen. Jesus Christus wurde als Unruhestifter hingerichtet – der Christ, so heißt es schon in der Apostelgeschichte (5,29), muss Gott mehr gehorchen als den Menschen. Und das hat politische Sprengkraft, wenn der Staat die Gewissensfreiheit nicht schützt. Auch das haben Christen nach 1945 besonders herausgearbeitet (Stuttgarter Schuldbekenntnis; Dietrich Bonhoeffer und andere schon vor 1945). Sie erkannten, sie haben sich dem Unrechtsregime angepasst, anstatt ihre Werte zu leben. Staatliche Macht hat seine Grenzen.

*

Aufgabe 5:

a) Lies Markus 7,1-23 und 2,23-28 und 3,1-6 und 10,1-12:

b) Wie geht Jesus in diesen rechtlichen Fragen mit traditionellem Recht um?

c) Wie begründet er seine Sicht?