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KIRCHE / CHRISTEN UND DER STAAT
1. Antike
Das Verhältnis zwischen Christen und der jüdischen bzw. römischen Herrschaft war zu Beginn angespannt. Jesus wurde hingerichtet, weil er Juden und Römern missfallen hatte: Juden religiös – Römern politisch. Als Sohn Davids mit einem immensen Selbstanspruch war er schlicht und ergreifend den Römern ein politisch gefährlicher Mensch – und musste darum den Tod am Kreuz erleiden.
Die frühe Gemeinde war eine überschaubare kleine Minderheit und versuchte möglichst wenig anzuecken – so gibt es Regeln im Verhältnis zu den Herrschern, so wird dafür geworben, für den Kaiser zu beten, und Paulus schreibt im Brief an die Gemeinde in Rom:
13,1 Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit außer von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott angeordnet.2 Wer sich nun der Obrigkeit widersetzt, der widerstrebt der Anordnung Gottes; die ihr aber widerstreben, ziehen sich selbst das Urteil zu.3 Denn vor denen, die Gewalt haben, muss man sich nicht fürchten wegen guter, sondern wegen böser Werke. Willst du dich aber nicht fürchten vor der Obrigkeit, so tue Gutes; so wirst du Lob von ihr erhalten.4 Denn sie ist Gottes Dienerin, dir zugut. Tust du aber Böses, so fürchte dich; denn sie trägt das Schwert nicht umsonst: Sie ist Gottes Dienerin und vollzieht das Strafgericht an dem, der Böses tut. 5 Darum ist es notwendig, sich unterzuordnen, nicht allein um der Strafe, sondern auch um des Gewissens willen.6 Deshalb zahlt ihr ja auch Steuer; denn sie sind Gottes Diener, auf diesen Dienst beständig bedacht.7 So gebt nun jedem, was ihr schuldig seid: Steuer, dem die Steuer gebührt; Zoll, dem der Zoll gebührt; Furcht, dem die Furcht gebührt; Ehre, dem die Ehre gebührt.
Aber dennoch wurden die Christen von Anfang an immer wieder aus verschiedensten Gründen den Staatsvertretern auffällig, auch darum, weil sie den Kaiserkult verweigerten. Es kam zu ersten Verfolgungen, die vom Ende des 1. bis ins 3. Jahrhundert eskalierten. Als Konstantin der Große eingesehen hatte, dass man an den Christen nicht mehr vorbeikam, hat er sie 313 n.Chr. mit dem Toleranzedikt als religiöse Gruppe neben anderen legalisiert. Als Machtpolitiker versuchte er, die Einheit der Christen herzustellen und berief Konzilien, auf denen theologisch strittige Themen diskutiert wurden. Zudem scheute er sich auch nicht, selbst einzugreifen – das wird Cäsaropapismus genannt (der Kaiser tritt als eine Art Papst auf). Im Jahr 380 wurde das Christentum unter Theodosius I. Staatsreligion, was zahlreiche Privilegien mit sich brachte.
Unter Ambrosius von Mailand wird deutlich, dass die Kirche immer mehr Macht bekam. Unter der Herrschaft von Kaiser Theodosius wurden einige 1000 Menschen ermordet. Der Bischof Ambrosius rief den Kaiser zur Kirchenbuße auf, das heißt, er sollte in einer Kirche ohne kaiserliche Insignien erscheinen und ein Schuldbekenntnis ablegen. Der Kaiser erschien und büßte. Warum forderte Ambrosius das? Und hier wird deutlich, was in den nächsten 1000 Jahren die Auseinandersetzung bestimmen wird. Ambrosius sagte: Der Kaiser ist in der Kirche, nicht über der Kirche. Der Kaiser ist als Christ der Kirche untertan – somit auch den späteren Päpsten. Oder ist der Kaiser, so die Kaiser im Hoch-Mittelalter, Christus direkt unterstellt? Diese beiden Mächte, Papst und Kaiser, rangen miteinander – mal dominierte der Kaiser, mal die Kirche bzw. der Papst.
2. Mittelalter
Für uns Mitteleuropäer war in diesem Zusammenhang Karl der Große wichtig. Karl nahm sicher seinen christlichen Glauben ernst, aber er benötigte auch die Kirche, um das Reich zu vergrößern und zu stabilisieren – denn in Mitteleuropa bot die Kirche durch die Klöster das einzig funktionierende System. Als der Papst Leo III. in Schwierigkeiten gekommen war, half ihm Karl der Große – und Leo krönte ihn im Jahr 800 zum Kaiser. Doch: Leo setzte ihm die Krone auf, statt dass sich Karl (wie der Byzantinische Kaiser) die Krone selbst aufsetzte. Und das ärgerte ihn, denn er hatte den Eindruck, dass der Papst ihm auch die kaiserliche Macht verleihen würde, also über dem Kaiser stehen würde. Und so hat er dann seinem Sohn, Ludwig dem Frommem, 813 die Kaiserkrone aufgesetzt, um zu zeigen, dass der Kaiser seine Macht von Gott bekommen hat, nicht vom Papst – aber auch um die Nachfolge zu regeln. An der Kirche kam im Grunde kein Herrscher mehr vorbei: Die Bildung lag in ihrer Hand und durch Klöster hatte die Kirche die Herrschaft über viele Gebiete. Doch es kam zu einer immer größeren Machtstellung des Kaisers – und man konnte sich über den Kaiser bei der Kirche „einkaufen“. Wer genug Geld und Ansehen hatte, konnte über den Kaiser die Herrschaft über kirchliche Ländereien bekommen.
Die Machtkonzentration des Kaisers wurde besonders von Otto dem Großen betrieben. Otto I. hatte sich, wie Karl der Große vom Papst 962 zum Kaiser krönen lassen, nachdem er dem Papst militärisch geholfen hatte. Somit wurde das Kaisertum zum Beschützer des Papsttums. Doch der Papst verbündete sich mit einem Gegner Ottos – und Otto setzte den Papst dann ab – es gab im Verlauf der Auseinandersetzung drei Päpste. Otto I. lebte unter dem druck: Wenn er normalen Fürsten Länder übergibt, könnten sie zu reich werden und ihn übertrumpfen. Damit das nicht geschieht, hat er Bischöfen Ländereien gegeben – dieser Prozess zog sich, wie zu sehen, über eine längere Zeit hinweg.
Ähnlich dominant war der Kaiser auch in den folgenden Jahrzehnten – besonders Heinrich II., der Heilige, (1002-1024) griff mit großer Macht und Ernst in die Kirchenpolitik ein. Er besetzte alle kirchlichen Führungspositionen mit seinen Leuten, führte eine Klosterreform durch, setzte mit dem Papst Benedikt VIII. das Zölibat ein (allgemein für Priester aber erst ab Mitte des 11. Jahrhunderts). Der Grund: Wenn Bischöfe nicht heiraten, können sie das Land, das der Kaiser ihnen zuweist, nicht vererben, es fällt nach ihrem Tod wieder dem Kaiser zu.
Ähnlich wirksam war Heinrich III. 1046. Als Päpste um die Macht rivalisierten, setzte er alle ab und einen Vertrauten ein, den deutschen Clemens II. Damit hat er die Korruption des Amtes durch den römischen Adel bekämpft. Gemeinsam führten sie eine Reform der Kirche und der Klöster durch.
Es wurden jedoch wieder Stimmen laut, die die Hoheit des Papstes forderten – und Papst Gregor VII. war die Machtperson, die sie durchsetzte. Die Macht des Kaisers sollte in kirchlichen Fragen zurückgedrängt werden. Kirchliche Ämter sollen nicht mehr gekauft / vergeben werden können („Investiturstreit“). Heinrich IV. wollte das nicht zulassen – wurde exkommuniziert, mit dem Kirchenbann belegt – und erst wieder nach seinem berühmten Canossa-Bußgang 1077 rehabilitiert. Aber der Friede war nicht eingekehrt.
Der Sohn, Heinrich V. war wieder mächtig, so dass Papst Paschalis II. und Kaiser einen Vertrag aushandelten: Der Kaiser verzichtet auf die geistlichen Ämtervergabe, der Papst verzichtet auf die weltlichen Ansprüche. Doch konnte er das angesichts der Macht der kirchlichen Fürsten und Würdenträger, die gegen den Vertrag opponierten, nicht durchsetzen. Als Papst Calixt II. an die Macht kam, war man dieser ständigen Auseinandersetzungen müde und es kam zu dem berühmten Wormser Konkordat (1122): Der Papst verleiht das Kirchenamt – der Kaiser verleiht das Kirchengut („Regalien“).
Die Auseinandersetzungen um die Vorherrschaft gingen freilich weiter, mal dominierten die Herrscher, mal die Päpste.
Ein kurzer Blick auf Ostrom / Byzanz. Da sah das Verhältnis von Kirche und Staat anders aus. Wie schon an Konstantin gesehen, hat der Kaiser sich als von Gott eingesetzte Macht angesehen, der über die Kirche herrscht, sie schützt, organisiert (Cäsaropapismus). Im 6. Jahrhundert hat Justinian I. die Symphonie, die Einheit betont: Kaiser und Kirche sind zwei von Gott geschenkte Mächte, die Hand in Hand arbeiten müssen. Der Kaiser arbeitet für das leibliche Wohl, die Kirche für das Wohl der Seele. Beide Mächte benötigen einander. Wenn der Kaiser zu sehr in die Lehre der Kirche eingegriffen hat, war Widerstand durch den Patriarchen von Konstantinopel und den Priestern angesagt. Als dann Byzanz 1453 von den Muslimen erobert worden war, ging die Macht auf Moskau über – es verschmolz das Zarentum mit der orthodoxen Kirche.
3. 16.-20. Jahrhundert
Letztlich wurde die Macht des Papstes wie auch des Kaisers in Deutschland durch die Reformation gebrochen – freilich nicht in einem Akt, sondern das zog sich lange dahin. Fürsten sahen die Reformation als Chance, sich von der Macht des Kaisers zu emanzipieren – und Luther wandte sich den Fürsten zu, weil diese seiner Sache diente. Kurz: Sie halfen einander die Macht der beiden Mächte zu brechen. Mit dem Motto aus dem Augsburger Religionsfrieden 1555: cuius regio, eius religio (Wessen Gebiet, dessen Religion / Konfession) wurde die Abhängigkeit der Kirche von den jeweiligen regionalen Fürsten besiegelt. Nach dem 30jährigen Krieg ordnete sich in Europa alles anders – nicht zuletzt auch darum, weil die Aufklärung Fuß fasste – und mit ihr verbunden zum Teil die Abwendung von kirchlichen (und staatlichen) Traditionen. Freilich ist auch die Aufklärung Teil der Kirchengeschichte, denn die Vertreter waren christlich sozialisiert und handelten gegen eine bestimmte Form des damals herrschenden politischen Christentums. Wie dem auch sei: Kirche und Staat / Fürsten verloren an Macht.
1803 wurde im Reichsdeputationshauptschluss beschlossen, dass die Kirchen, die durch die französische Besetzung des linksrheinischen Gebiets (unter Napoleon) enteignet worden waren, entschädigt werden. Die Kirchen wurden auf die Weise entschädigt, dass der Staat als Ausgleich Finanzleistungen übernommen hat.
Nachdem den Fürsten die Macht genommen war, wurde der preußische König, der zugleich Deutscher Kaiser war, der oberste Herr der Evangelischen Kirche – und nach der Abdankung von Wilhelm II. 1918 mussten die Kirchen neue Wege der Freiheit von den Herrschern gehen. Hitler versuchte in den 30ger Jahren wieder über die „Deutschen Christen“ die Herrschaft über die Kirche zu bekommen, was aber am desolaten Zustand der „Deutschen Christen“, am Widerstand der „Bekennenden Kirche“ und zunächst freilich am Krieg scheiterte. Die „Deutschen Christen“ wollten traditionell im Schutz und in Übereinstimmung mit dem Staat leben, obgleich er antichristlich eingestellt war, die „Bekennende Kirche“ erkannte die Gefahr, löste sich von der Tradition, der Unterordnung unter dem Staat und versuchte eine Struktur zu errichten, die vom Staat unabhängig war. Hitler wollte dann das Kirchenproblem nach dem Krieg in seinem antikirchlichen Sinne lösen.
In der Barmer Theologischen Erklärung, die gegen den Anspruch Hitlers formuliert wurde, heißt es grundsätzlich:
„Wir verwerfen die falsche Lehre, als dürfe die Kirche die Gestalt ihrer Botschaft und ihrer Ordnung ihrem Belieben oder dem Wechsel der jeweils herrschenden weltanschaulichen und politischen Überzeugungen überlassen.“ http://www.ekd.de/bekenntnisse/barmer_theologische_erklaerung.html
Christen bekennen Jesus Christus als ihren Herrn – von ihm allein sind sie abhängig. Von daher können Christen in einem Staat, der auf ihren Werten beruht, gut leben. Kommt ihm aber in den Sinn, die Werte auf den Kopf zu stellen, müssen Christen opponieren – auch wenn die Kirchen als Institutionen eher lavieren, da der Staat nicht mehr schützt (s. DDR). Dietrich Bonhoeffer hat in der Zeit des Nationalsozialismus massiv über das Verhältnis des Christen zum Staat nachgedacht – auch in Auseinandersetzung mit dem Brief des Paulus an die Römer (Kapitel 13). Er sieht des Christen „Gehorsamspflicht bindet ihn solange, bis die Obrigkeit ihn direkt zum Verstoß gegen das göttliche Gebot zwingt.“
4. Nach 1945
Westdeutschland: Die Katholische Kirche schließt Konkordate – Staatskirchenverträge – mit den jeweiligen Ländern ab, und sie unterliegen dem Völkerrecht, weil der Vatikan bekanntlich ein eigener Staat ist, genauer gesagt: der Heilige Stuhl ist der Vertragspartner. Bei uns in Deutschland ist das freilich ein wenig anders. Das Recht ist kompliziert – wichtig ist: Kirchen und Staat (und zwar nicht der Bund, sondern die Länder) schließen Staatskirchenverträge, die nur einvernehmlich gekündigt werden können. Der Loccumer Vertrag von 1955 (geschlossen zwischen Kirche und dem Land Niedersachsen) ist maßgeblich für andere Verträge geworden: Es geht in ihm um alle möglichen Fragen: Theologische Fakultäten, Religionsunterricht, Steuern, Freiheit der Kirchen in Diakonie, Öffentlichkeitsarbeit, es geht um Selbstbestimmungsrecht usw.
Der demokratische Staat unterstützt die Kirchen wie alle Gruppierungen, weil die Bürger die Grundlage des Staates sind. Der Staat ist – pauschal gesagt – nicht mehr autark, die Herrscher sind abhängig von dem Wähler (Subsidiaritätsprinzip). Die beiden christlichen Kirchen und Gemeinschaften sind nach wie vor der größte religiöse / weltanschauliche Block in der Bevölkerung – von daher kann der Staat die Kirchen nicht übergehen. Darüber hinaus: Kirchen können mit den Diakonischen Einrichtungen, den Bildungseinrichtungen usw. usw. nicht ersetzt werden. Das würde den Staat überfordern. Ebenso ist unsere gesamte kulturelle Tradition und das Wertesystem (damit zusammen hängt auch die soziale Marktwirtschaft) christlich bzw. in Auseinandersetzung mit dem christlichen Glauben geprägt worden. Auch das Grundgesetz enthält (über die Paulskirchenverfassung [1849] und den Reichsverfassungen [1871/1919] hinaus) den Gottesbezug – weil die so genannten Väter und Mütter des Grundgesetzes gesehen haben, wohin ein atheistischer Staat (Nationalsozialismus und der materialistische Kommunismus in der Sowjetunion stand auch vor Augen) führt, der sämtliche christlichen Traditionen aus dem Fenster werfen will: Die Würde des Menschen, die im Grundgesetz angesprochen wird, steht auch in der Tradition des christlichen Glaubens. In der Präambel des Grundgesetzes heißt es:
„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen… hat sich das Deutsche Volk … dieses Grundgesetz gegeben.“ http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf
Es gibt eine Größe, die auch dem staatlichen Zugriff entzogen ist: Gott.
Dennoch: Es gibt keine Staatskirche, der Staat hat die Aufgabe, die Religionsfreiheit zu sichern – und so wird im Grundgesetz auch nicht die Vollmacht des Staates als ideologisch eigenständige Größe betont, sondern seine Aufgabe: die Würde des Menschen „zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ .
Weitsichtige Menschen erkennen, dass Werte – und die Würde des Menschen – nicht aus sich selbst begründet werden können, dass auch der Staat nicht die Aufgabe hat, Werte zu erzeugen (wie der Versuch des Nationalsozialismus und des Kommunismus) – dass man darum auf die Kirchen in der Wertevermittlung angewiesen ist (z.B. Religionsunterricht), denn eine Gesellschaft benötigt eine gemeinsame Grundlage – die freilich, und das gehört zur Freiheit und Würde, an den Rändern der Gesellschaft ausfransen kann. Was religiöse Neutralität des Staates bedeutet, formuliert das Bundesverfassungsgericht im Kontext des Kruzifixurteils 1995 so:
„Auch ein Staat, der die Glaubensfreiheit umfassend gewährleistet und sich damit selber zu religiös-weltanschaulicher Neutralität verpflichtet, kann die kulturell vermittelten und historisch verwurzelten Wertüberzeugungen und Einstellungen nicht abstreifen, auf denen der gesellschaftliche Zusammenhalt beruht und von denen auch die Erfüllung seiner eigenen Aufgaben abhängt. Der christliche Glaube und die christlichen Kirchen sind dabei, wie immer man ihr Erbe heute beurteilen mag, von überragender Prägekraft gewesen. Die darauf zurückgehenden Denktraditionen, Sinnerfahrungen und Verhaltensmuster können dem Staat nicht gleichgültig sein. Das gilt in besonderem Maß für die Schule, in der die kulturellen Grundlagen der Gesellschaft vornehmlich tradiert und erneuert werden“. http://www.dreigliederung.de/essays/1995-05-001.html (3a)
Bei dieser Fragestellung muss auch beachtet werden, dass durch das Engagement von Christen im Staat, als Politiker, als Beamte, als Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes die Grenzen zwischen Kirche und Staat immer fließend sind.
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Ostdeutschland: Die Kirche in der DDR musste einen eigenen Weg gehen. Sie lebte nicht mehr im Schutz des Staates, sondern musste versuchen, Kirche im Staat zu bleiben, trotz staatlichen Widerstandes. Damit musste sie auf Überlegungen der „Bekennenden Kirche“ zurückgreifen, also eigene Strukturen entwickeln, „Kirche im Sozialismus“ (Albrecht Schönherr) werden gleichzeitig aber musste sie mit dem Staat kooperieren. Aber nicht wie die „Deutschen Christen“, die ideologisch angepasst leben wollten, sondern eben Kirche im Sozialismus und nicht sozialistische Kirche. Es war ein ganz neuer Weg zu erproben.
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Mit Blick auf andere Länder weltweit zeigt sich ein sehr diverses Bild, das hier nicht detailliert dargelegt werden kann. In Europa reicht das Spektrum vom Laizismus in Frankreich (das heißt: Trennung von Kirche und Staat im öffentlichen Raum), über die Staatskirche in Großbritannien (der Monarch ist Oberhaupt der anglikanischen Kirche – will es aber 2026 über alle Religionen in Großbritannien sein) bis hin zur katholischen Prägung zum Beispiel in Polen. In den USA ist die Trennung auch vorhanden, aber gleichzeitig stark religiös durchdrungen, wobei sich auch hier säkulare Strömungen vehement durchzusetzen versuchen. In China, Nordkorea, in islamischen Staaten leiden Christen unter staatlichen Repressionen. In anderen asiatischen, südamerikanischen und afrikanischen Staaten wird das Verhältnis wieder unterschiedlich gelebt.
5. Das 21. Jahrhundert
Es ist zu früh, das 21. Jahrhundert aus einer Vogelperspektive zu betrachten.
Erkennbar wird eine stärkere Säkularisierung in der Bevölkerung, damit auch zu größeren atheistischen Auseinandersetzungen, parallel dazu eine stärkere Islamisierung. Traditionelle Werte werden auch innerhalb der Kirchen über Konfessionsgrenzen hinweg infrage gestellt. Das Wissen über den christlichen Glauben sinkt rapide. Hier und da werden atheistische und säkulare Stimmen laut, die einmal die Kirchen auf das private Leben einschränken wollen, andere Stimmen werden laut, die den Islam auf die gleiche Ebene stellen wollen wie die Kirchen (Religionsunterricht, Feiertage, Moscheebau und Rufe). Der Staat ist bestimmend geworden, während gleichzeitig das Vertrauen in staatliche Institutionen insgesamt sinkt. Kirchen spielen in säkularen Medien kaum mehr eine prägende Rolle, sind in Nischen tätig. Christen betreiben selbst Medien-Portale. Kirchenleitungen (vor allem protestantische) passen sich eher den Vorgaben des Staates an, auch wenn er durch Gesetze traditionelle Werte ablehnt. Sie versuchen allerdings durch Schriften argumentativ in wichtige Diskussionen einzugreifen, schwächen sich jedoch durch uneinheitliche ethische Positionen selbst. Das muss kein Nachteil sein, weil sie dadurch an dem demokratischen Prozess teilhaben, wenn kein Zwang auf andere Meinungen ausgeübt wird.
Es gibt eine stärker werdende Diskrepanz zwischen denen, die in Kirchen dominieren und den Christen, die eher traditionell orientiert sind. Zu beobachten ist gleichzeitig, dass durch zugereiste Christen eine neue Missionierung über Social Media stattfindet, was von Säkularen und säkularen Christen jedoch eher als Gefahr interpretiert wird.
Ein Zusammenrücken der Konfessionen angesichts der schwieriger gewordenen Lage ist hier und da erkennbar.
Christen aus Deutschland haben viel dazu beigetragen, dass weltweit soziale und missionarische Projekte unterstützt wurden. Dadurch, dass weniger Menschen sich mit den Kirchen identifizieren, ist auch die weltweite Unterstützung im alten Ausmaß nicht mehr möglich.
Durch den Mitgliederschwund sind Neuorganisierungen der Kirchen vor Ort notwendig. In manchen Ländern der Welt kennen Christen das, sie leben nicht im Schutz des Staates, manchmal vom Staat ausgegrenzt. Dadurch, dass sie ärmer sind, müssen entweder die Gemeinden vor Ort ihren Pfarrer bezahlen, der dann jedoch abhängig wird von den Finanzstarken. Oder aber: Pfarrer arbeiten wie andere auch, sind darüber hinaus im Pfarrberuf tätig, was allerdings eine starke Beanspruchung bedeutet. Das heißt: In Verbindung mit unserer Tradition in Deutschland können wir auch aus den Strukturen und der Widerstandskraft anderer Länder lernen. Bevor aber der Mitgliederschund beklagt wird, sollte das Wort Jesu wieder stärker im Fokus stehen: Menschen in die Nachfolge einzuladen (missionieren). Papst Benedikt XVI. hat in diesem Zusammenhang 1969 nicht geklagt, sondern das als Zukunftsperspektive betont: Die Kirche in Europa wird in Zukunft viel verloren haben, klein werden, aber dafür durch den Glauben stärker. Im Grunde wie Kirchen auf den anderen Kontinenten, in denen sie rasant wächst. Es geht ihm nicht mehr um institutionelles Kreisen um sich selbst, sondern um eine Wirksamkeit nach außen aufgrund innerer Glaubensstärke. Was in diesem Zusammenhang auch wichtig wird: In unserer Gesellschaft haben sich Christen zu sehr auf die institutionalisierte Volkskirche verlassen, so auf die Pfarrerinnen und Pfarrer / Priester. Sie waren Konsumenten der Dienstleistungen. Der Blick ändert sich: Jede und jeder einzelne Christ ist von Gott beauftragt, in dem Staat, in dem er lebt, verantwortungsvoll aus dem Glauben zu leben.
Es gibt in Kirchen der Gegenwart wie in der Geschichte beide Bestrebungen: Anpassung oder Widerstand.
Link zum Diskutieren:
Wolfgang Huber: http://www.ekd.de/vortraege/huber/061030_huber_wien.html (Links überprüft: August 2026)