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Anmerkungen

(1) Puritaner waren fromme Menschen, die ihr Leben auf der Basis der Bibel lebten. Von daher ist der Gedanke der Gleichheit aller Menschen mit Blick auf den Apostel Paulus in die Diskussion gekommen: 

(2) Kurios finde ich die Aussage, die Menschenwürde sei nicht bei Thomas von Aquin zu finden, weil er für die Todesstrafe spricht. In der damaligen Zeit konnte man nicht anders mit Gewalttätern umgehen und zudem bedeutet der Versuch, sich vor Gewalttätern zu retten nicht, dass man ihnen die Menschenwürde, also Gottebenbildlichkeit abspricht. Der Mensch muss sich dazu bringen, Gottes Willen immer besser zu tun. Das heißt aber nicht, dass nur derjenige Würde hat, dem das gelingt. Ich denke, eine solche Vorstellung wäre für Thomas und alle, die das Individuum in den Blick nehmen, absurd. Das gilt auch für die Humanisten, die stärker auf das Bildungsideal setzten: Mensch ist nicht nur derjenige, der das Bildungsziel erreicht hat. Im Menschen ist das Potential, sich abwärts zu drehen wie auch aufwärts. Gegen: https://www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=25c72ae7-ebee-6b38-c0da-56f2fbe83705&groupId=252038 Vgl. zu Thomas auch https://www.netzwerk-menschenrechte.de/mittelalter-und-die-reception-des-naturrechts-1177/ Und Augustinus: https://publishup.uni-potsdam.de/opus4-ubp/frontdoor/deliver/index/docId/4348/file/sgm07.pdf

An dieser Stelle sei noch ein Aspekt angesprochen: Ist das individuelle Recht, Selbstjustiz zu üben den Menschenrechten angemessen oder die Durchsetzung des Gewaltmonopols des Staates? Bei Luther finden wir einen Brief an Hans Kohlhase, der angesichts durch Herrscher erlittenen Unrechts Selbstjustiz übte (und letztlich hingerichtet wurde). Luther gab ihm zu bedenken, dass er es lassen solle, denn Gott wird der Rächer sein und das Anliegen von Kohlhase in die Hand nehmen.

(3) Täufer bzw. Wiedertäufer werden Gruppen aus der Reformationszeit genannt, die auch als Kind getaufte Christen wieder neu taufen ließen, weil die Kindertaufe in der Bibel nicht zu finden sei. Diese Gruppen, wie man daran sieht, legen die Bibel zum großen Teil wörtlich aus. Täufergruppen wurden von beiden Konfessionen verfolgt, sie sind – wegen des Feindesliebegebotes Jesu – sehr friedlich (Gewaltlosigkeit). Es sind für das Thema „Menschenrechte“ ganz besondere Gruppen, die an dieser Stelle jedoch nicht intensiver dargelegt werden können.

(4) Hegel Einleitung zur Geschichte der Philosophie (ThW 18,68f / SW 17,79f)

(5) Jacques Maritain hat viel über Menschenrechte geschrieben. Von einem Werk (Christlicher Humanismus, 1935; dt: 1936) sollen 22 Menschenrechtsartikel in der UN Menschenrechtscharta Eingang gefunden haben. Jacques Maritain hat neben anderen auch die Geschwister Scholl beeinflusst.

(6) Auch wenn Hugo Grotius und vor ihm andere die Unabhängigkeit des Naturrechts von der Existenz Gottes betont hat, heißt das noch nicht, dass sie nicht auf der christlichen Basis argumentieren. Grotius war Deist, das heißt: Die Vernunft sagt, dass am Anfang der Welt Gott steht. Gott hat das Naturrecht erschaffen und die von Gott gegebene Vernunft lässt das Naturrecht erkennen. „Der Schöpfer der Natur wollte…“ – und das wird mit dem Verstand erkannt. Vergleichbar mit der Naturwissenschaft: Gott erschuf die Natur, den Menschen usw. – und die Naturgesetze sind unabhängig vom Glauben an Gott nachvollziehbar. Dazu gehört auch, dass das Naturrecht in diesem starren Sinne – aufgrund des menschlichen Verstandes – eindeutig sagt, was Sache ist, der Wille Gottes ist, wie die Konfessionen zeigen, nur schwer zu ermitteln. Es ging ihm auch darum, auf dieser Basis die Konfessionen zu einigen. (Der Lutheraner Samuel von Pufendorf [1632-1694] hat die von Gott gegebene Vernunft stärker mit dem freien Willen des Menschen verknüpft, von daher noch einmal intensiver theologisch begründet von Gott gelöst.) Darum muss man nicht an Gott glauben, um das Naturrecht erkennen zu können, da ja Gott die Vernunft gegeben hat, die ermöglicht, unabhängig vom Glauben an Gott das Naturrecht erkennen zu können. Grotius gibt der Vernunft einen großen Vertrauensvorschuss, den andere Philosophen nicht geteilt haben, vor allem dann nicht, wenn sie die Vernunft nicht von Gott abgeleitet haben. Thomas Hobbes (1588-1679) hat ein ganz anderes Modell entworfen: Gott hat erst einmal mit nichts etwas zu tun, darum muss der egoistische Mensch zusehen, wie er klar kommt. Und das, kurz gesagt, indem der Mensch sich dem Souverän unterwirft. Dieser ist nicht dem Menschen verantwortlich, sondern Gott, dem Geber des natürlichen Gesetzes, dem Ermöglicher einer solchen Sicherheit bringenden Staatenbildung. Darum verlangt Gott vom Herrscher, dass der Souverän Frieden und Annehmlichkeiten des Lebens sichert. Anzumerken ist, dass, soweit ich sehe, nicht Gott in der Argumentation des Deisten Hobbes dominant ist, sondern das von Gott gegebene natürliche Gesetz. Dagegen hat John Locke herausgearbeitet, dass Gott Schöpfer und Eigentümer des Menschen ist, darum sind alle gleichgestellt. Das Individuum hat Rechte – und Pflichten dem Schöpfer gegenüber.

(7) John Locke kennt den Gottesbeweis: Menschen erkennen sich als endliche Vernunftwesen, erkennen als solche, dass sie von einem unendlichen Wesen erschaffen worden sein müssen, das vernünftig ist. Das Naturrecht zeigt die Gleichheit aller Menschen und wie der Mensch sich dem Schöpfer gemäß verhalten solle. Übrigens hat der Mensch als Individuum Anteil an Gottes Absicht mit allen Menschen – und von daher darf der Mensch etwas nur dann zur Selbsterhaltung beanspruchen, wenn es anderen nicht schadet. Auch hier muss man sagen: Was John Locke vor ca. 300 Jahren sagte, hat sich heute, im Zeitalter des Kapitalismus noch nicht durchgesetzt. Was das Völkerrecht betrifft, wird gegenüber dem Ansatz von Locke der des Pfarrersohnes Emer de Vattel (1714-1767) hervorgehoben. Dieser ist begeistert vom Naturrecht. Das Naturrecht – wenn es erkannt wird – wird den Frieden bringen, der Menschheit Glück. Man erkennt die Ideologisierung, Natur tritt als Akteurin (verbal) an die Stelle Gottes. Dennoch spielt für ihn der Glaube an Gott eine sehr große Rolle, da dieser die Grundlage eines gelingenden Staates ist (Law of Nations – I §125ff.). Allerdings ist ihm sehr daran gelegen, die Bedeutung der Kirche dem Herrscher, der sich dem Naturrecht beugt, unterzuordnen. Gleichzeitig ist der Herrscher auch Gott verantwortlich – und den Menschen, so, wenn er ungerechtfertigter Weise Krieg führt und viel Leiden verursacht (III §184). Spannend ist mit Blick auf die Grundlage des Naturrechts die Diskussion in „Essay on the Foundation of Natural Law…“ (vor allem X und XXIX ff.). Was hier jedoch nicht wiedergegeben werden kann. In diesem Zusammenhang sollte auch Jean Jacques Rousseau erwähnt werden, der für die Menschenrechte mit Blick auf die Freiheit des Menschen viel geleistet hat: Jean Jacques Rousseau (1712-1778) geht von einer zivilen Religion aus. Verstand und Gewissen – das angeborene Gefühl von Gerechtigkeit und Tugend – sagen, was gut und richtig ist. Und der Verstand von Rousseau sagt, dass das, was die Kirchen sagen, was das Christentum als Offenbarung ansieht, nicht stimmt, es hat sich vom reinen Naturzustand entfernt. Hingegen ist das, was Jesus sagt, vom Verstand und Gewissen abgedeckt. Er war ein großer Bewunderer von Jesus. Dem Philosophen sagen übrigens Verstand und Gewissen, dass Intoleranz nicht sein dürfe – aber Atheisten dürfen keine Chance bekommen, weil sie Gesellschaft zerstörende Egoisten seien. Gott spielt eine große Rolle, er ist derjenige, der den Naturzustand hergestellt hat, er ist ein Wille, der sich nicht im Verstand, sondern auch im Gefühl kundgibt, in Liebe, Güte, heilsamer Freiheit. Der Mensch ist in seinem Naturzustand frei – und hat sich frei durch einen Sozialvertrag einem Staat zugeordnet, aber er bleibt frei. Freiheit ist die Grundlage des Staates. Am Rande: Faszinierend ist die bewegte Biographie des Philosophen. Auch wenn Rousseau also den Verstand als Beurteilungsinstanz über den christlichen Glauben stellt, so liegt seine Basis in der Schöpfungsgeschichte, der Pneumatologie, der Ansätze Jesu. Auch auf Montesquieu möchte ich hinweisen. Seine Bedeutung für die Menschenrechte besteht vor allem darin, dass er die Frage der Menschenrechte mit Blick auf die Gesetze, die Freiheit ermöglichen, betrachtete, dafür die Gewaltenteilung vertiefte: Montesquieu (1689?-1755) hat die realexistierende Kirche massiv kritisiert und sich auch über sie lächerlich gemacht. Allerdings spielt auch für ihn Religion eine Rolle. Gott ist der Ursprung der Gesetze – setzt sie ein, um die Schöpfung zu bewahren, und dieser allgemeine Geist wirkt in allem, was Menschen beschäftigt und bestimmt: In der Religion, aber auch in der Moral, dem Klima, politischen Grundlagen usw. Das wirkt Gott aber unabhängig von einer bestimmten Religion. Das bedeutet gleichzeitig, dass Menschen die Gesetze machen, so wie der Urheber der Gesetze es ihnen ermöglicht, abhängig von Kultur, Geografie usw. Sie machen sie auch nicht, indem sie diese im Naturrecht begründen, sondern indem sie das bestätigen und fördern, was bislang an Gesetzen gut war – auch mit Blick auf Gesetze aus der Religion. Wenn allerdings Menschen autonom die Gesetze machen, meinen sie, Gott, den Urheber, vergessen zu können. Darum gibt es religiöse Gesetze, die eine andere Intention haben als das (Angst fördernde und Druck machende) bürgerliche Recht: das Streben nach Vollkommenheit, nach Wohlergehen. Diese Gesetze der Religion machen gute Bürger und sind auch in der Lage, in anarchischen Zeiten an die Stelle bürgerlicher Gesetze zu treten (vgl. Luther; ähnlich argumentierte der für die Aufklärung in Deutschland wichtige Christian Thomasius [1655-1728]). Dagegen: Niccolò Machiavelli (1469-1527): Er scheint mir der einzige bedeutende Atheist zu sein, weil er auf Gott eher ironisch zurückgreift aber im Grunde Gott nicht als Grundlage seiner Sicht benötigt. Nicht Gott steht am Anfang des Staates, sondern der Zufall – der dann durch Gewalt gefestigt wird. Je gewalttätiger, desto erfolgreicher. Zu recht hat er Gott außen vor gelassen:  Das, was er den Herrschern an rationalisierter Machtgeilheit und Manipulation zuschreibt, dürfte sich auch nicht mit der christlichen Tradition in Einklang bringen lassen. Allerdings greift er wie viele andere in dieser Hinsicht eher auf die alttestamentlichen Stellen zu, die seine Sicht unterstützen. Das Alte Testament wurde vielfach darum eher in diese Fragestellungen einbezogen – auch durch Luther – weil es für die Politik mehr hergibt als das Neue Testament. So ist das Fordern der Todesstrafe für die Täufer (Luther) eher mit dem Alten Testament begründbar als mit der Lehre Jesu. Weil mit dem Neuen Testament schlechter Realpolitik machen ließ, hat Melanchton Aristoteles stärker herangezogen. Weiter zu Machiavelli: Er hat für die Zukunft das begründet und forciert, was vorher zahlreiche rückblickend in der Geschichte als negativ gesehen haben: Staaten ohne Gott sind eine große Räuberbande (vgl. Augustinus – als Frage formuliert; vgl. Luther). Von daher wurde Machiavelli auch von manchen Christen, die Fürsten dazu bringen wollten, sich an christlichen Maßstäben zu orientieren, kritisiert.

(8) Interessant ist auch Thomas Paine (1737-1809) für die Verbreitung der Menschenrechte in weiten Kreisen der Bevölkerung. Er als Sohn eines Quäkers aus England wanderte in die Vereinigten Staaten aus, Christliche Begründung ist, wie vielfach schon gesehen, auch hier zu finden: Freiheit und Gleichheit sind Ordnung der Schöpfung, der Staat hat die Pflicht, das zu garantieren. Spannend ist dass er Hilfe für Notleidende nicht als Almosen ansieht, sondern als Recht. Ihm schwebt eine Art diakonische Arbeit vor, finanziert durch Besteuerung von Reichen. Das ist eine altkirchliche Tradition, die er hier aufgreift.

(9) Jeremy Bentham (1748-1832) kritisierte schon die Vorstellung vom Naturrecht, das einer Staatenbildung vorangehe, da niemand da sei, bei dem das recht einklagbar sei. Naturrecht, das einer Staatenbildung vorausgehe, gäbe es nicht. Das stimmt insofern, als das Naturrecht in der säkularen Zeit von Gott gelöst wird. Denn Gott ist, wie im AT zu sehen derjenige, der darauf achtet, dass Menschen sich dem Gebot gemäß verhalten bzw. im heidnischen Bereich sind die Götter diejenigen, die das tun. Wenn nun das Naturrecht von einer solchen Macht gelöst wird, hängt es im Raum. Zudem können Menschenrechte nicht im Naturrecht begründet werden, da Rechte säkular immer sozial begründet werden müssen. Natur gibt weder Rechte noch sanktioniert sie die angeblich von ihr stammenden Rechte. Heute kann man den heiklen, weil metaphysischen Bezug auf das Naturrecht fallen lassen, versucht Alternativen zu finden, so die unter Fazit d) erwähnte Definition dessen, „was“ ein Mensch ist. Diese ist freilich auch nur vorläufig. In diesem Zusammenhang sei noch angemerkt, dass die Menschenrechte im Augenblick Proklamationen dessen sind, was man für Menschen angemessen hält. Ohne Sanktionierungen können auch Menschenrechte nicht als Rechte im strengen Sinn gelten. Von daher ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und der Menschenrechtsgerichtshof in Den Haag so wichtig – zumindest als Beginn.

(10) Thomas Jefferson mag Deist gewesen sein. Er hat diese Worte verwendet – und entsprechend muss man auch das Signal der Worte beachten: Er hat Adressaten im Blick, die diese Worte im traditionellen Sinn gelesen haben – entsprechend die Erklärung auch auf die christliche Tradition zurückgeführt haben. Deismus ist – so sei an dieser Stelle knapp gesagt: Der Versuch von christlichen sozialisierten Philosophen nicht mehr den Theologen zu überlassen, wie über Gott zu reden ist, sondern Philosophen sind die wahren Gottes-Interpreten. Darum konnten sie sich dann auch mehr oder weniger von Gott lösen.

(11) Man beachte Calvin unter Aufnahme paulinischer Aussage aus dem Römerbrief: „Es ist eine Tatsache, dass das Gesetz Gottes, welches wir das moralische Gesetz nennen, nichts anderes als das Zeugnis des Naturrechts und des Gewissens ist, das Gott in die Herzen der Menschen geschrieben hat“ (Unterricht in der christlichen Religion, 4.20.8, 14).

(12) Auch der strenge Katholik Thomas Morus (1478-1535) sei an dieser Stelle erwähnt. Er beschreibt (ernsthaft? augenzwinkernd? resignierend?) eine Utopie. In dieser beschreibt er als Gegenbild zu den Zuständen seiner Zeit manches, was uns heute eher klösterlich/kommunistisch anmutet (kein Privateigentum, alle sind gleich – auch der König, alle arbeiten in der Landwirtschaft [gegen die Vertreibung der Bauern und die grassierende Arbeitslosigkeit], nach fünf Jahren muss jeder umziehen [gegen die Sesshaftwerdung der Reichen – anders als die Obdachlosen], der Staat bestimmt die Arbeit der Bevölkerung an Allgemeinaufgaben [Städter müssen bei der Ernte auf dem land helfen] – aber nicht über die Maßen, es gibt den 6-Stunden-Tag – der Rest der Zeit gilt der Bildung, es herrschen Religionsfreiheit und Toleranz.) Es ist eine Art verwaltender Staatstotalitarismus, in denen es Menschen gut geht. Was in dem Zusammenhang der Menschenrechte wichtig ist: Es wird deutlich, was in dieser Zeit vorgedacht wurde mit Blick darauf, was Menschen gut tut und das Zusammenleben fördert. (Allerdings gibt es noch Leibeigene, gar Sklaven [versklavt werden Ehebrecher].) Dass Morus nicht unbedingt christliche Utopie beschreibt, wird daran deutlich, dass der Gott Mithras im Vordergrund steht. Er mischt die geschilderte Utopie mit der Utopie des vorchristlichen Philosophen Platon.

(13) Das ist die Aufgabe des säkularen Staates. Es ist nicht seine Aufgabe, zu entscheiden, ob Religionen Relevanz besitzen oder nicht, auch nicht die Aufgabe, atheistischen Weltanschauungen Wahrheit zuzusprechen. Das wäre ein ideologischer Staat, wie er zum Beispiel im Kommunismus Grundlage war.

(14) Das ist auch in der Confessio Augustana 28 formuliert worden: Christus hat keinen Staat gegründet – von daher ist zwischen Weltlichem und Geistlichem zu trennen. Luther wendet sich auch auf dieser Basis gegen die Bauern: Er greift ihre christliche Argumentation an, weil sie seiner Meinung nach nicht korrekt ist. Entsprechend sollen auch Fürsten, wenn sie Christen sind, angemessen mit den Bauern umgehen. Da aber weder die meisten Bauern noch Fürsten Christen sind, sollen sie weltlich miteinander umgehen – er hat auf ihren gewalttätigen Umgang miteinander keinen Einfluss (die Fürsten seien die ärgsten Buben – und ein Nichtchrist mag den Tyrannen töten, ein Christ darf das nicht). Andererseits sieht man jedoch, dass er selbst als Mensch des Landes für eine hierarchische Struktur eintritt: Der Fürst muss die Ordnung herstellen und das, wenn es nötig ist, brutal. Das Problem aus christlicher Sicht ist, dass er dann zur Brutalität aufruft. Damit bekommt sein weltliches Denken Vorrang vor seinem christlichen Denken. In einer Zeit, in der Geistliches mit Weltlichem vermischt ist, sucht er erst einmal zu trennen. Heute sieht man eher, dass auch Christen für Menschenrechte eintreten sollten, eben weil Geistliches und Weltliches getrennt sind. Vor dieser Fragestellung steht übrigens jede Generation, wenn gewalttätige Gruppen die Gesellschaft zerstören wollen. Wie mit ihnen umgehen? Luther selbst sieht sich als Beispiel dafür an, dass man mit gewaltlosem Widerstand (in leidendem Gehorsam) viel erreichen kann.

(15) Die UN-Charta von 1945 hatte schon einen Bezug zu Menschenrechten (Glauben an Grundrechte der Menschen, Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Gleichberechtigung der Nationen) musste die Konkretion jedoch erst ausarbeiten lassen. Und das finden wir in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die oben dargelegt wurde. In UN-Charta 1,3 wird schon expressis verbis Bezug auf die Menschenrechte genommen, dort heißt es: „… eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen…“ (https://www.unric.org/html/german/pdf/charta.pdf ) Das Problem liegt in beiden Erklärungen in der Durchsetzung angesichts der Souveränität der Staaten. Von daher wird die Aufgabe der UN hier so beschrieben, dass sie die Menschenrechte fördern solle. In Folge der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurden zahlreiche UN-Konventionen verabschiedet, z.B. gegen Rassismus (1969), gegen Diskriminierung der Frau (1981), gegen Folter (1984), für Kinderrechte (1990). Weitere nachfolgende Konventionen sind z.B. die Europäische Menschenrechtskonvention ( https://www.echr.coe.int/Documents/Convention_DEU.pdf ), die Amerikanische Konvention über Menschenrechte (die Menschenrechte auf Ungeborene ausdehnt; http://www.oas.org/dil/treaties_B-32_American_Convention_on_Human_Rights.htm ), die Afrikanische Banjul-Charta der Menschenrechte (die im Gegensatz zu den zuvor genannten Menschenrechten das Kollektiv und Pflichten betont; http://www.humanrights.se/wp-content/uploads/2012/01/African-Charter-on-Human-and-Peoples-Rights.pdf ) und die Arabische Charta der Menschenrechte (die die Scharia als Vorzeichen der Menschenrechte ansieht – in ihrer Berufung auf die vorangehende Kairoer Erklärung der Menschenrechte https://www.un.org/Depts/german/menschenrechte/arab.pdf ). In den genannten westlichen Formen wurde nicht mehr auf Gott Bezug genommen, es wurde der Glaube an die Grundrechte bzw. der Glaube an die Grundfreiheiten genannt; die afrikanische Form beruft sich auf afrikanische Traditionen und Werte afrikanischer Tradition. Zur Arabischen Charta s. dort. Die KSZE-Schlussakte ( https://www.osce.org/de/mc/39503?download=true ) führt besonders deutlich als Begründung an, dass Konfrontationen zwischen den Staaten negative Folgen hat. Es geht um die Durchsetzung dessen, was die Beschließenden als gut ansehen: „In der Erkenntnis der engen Verbindung zwischen Frieden und Sicherheit in Europa und in der ganzen Welt und im Bewußtsein der Notwendigkeit, daß jeder von ihnen seinen Beitrag zur Festigung des Friedens und der Sicherheit in der Welt und zur Förderung der Grundrechte, des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts und des Wohlergehens aller Völker leistet…“ Zu den Humanitären Völkerrechten, einschließlich der Genfer Konvention(en) (1864 ab Seite 176) s.: http://www.humanitaeres-voelkerrecht.de/HVR.II.1.pdf Im Wesentlichen geht es diesen Konventionen auch nicht um die Grundlage, sondern um Verträge/Vereinbarungen zwischen Staaten. Es geht nicht um die Frage, warum man sich so und so verhalten will, sondern dass man sich so und so verhalten will. Angemerkt sei noch, dass die Hager Landkriegsordnung von 1899 „die Gesetze der Menschlichkeit“ als Ansporn für diese Gesetze ansieht. Vorher finden wir im Lieber-Code von 1863 Art. 4: „strictly guided by the principles of justice, honor, and humanity – virtues adorning a soldier even more than other men“

(16) Es wird an dieser Schrift Luthers deutlich, dass für Christen immer auch die Gemeinschaft im Blick ist. Das Individuum ist Teil einer Gemeinschaft, es muss in ihr Freiheit haben, gleichzeitig zu ihrem Wohl beitragen. Letztgenanntes aber nicht erzwungenermaßen, sondern aus der Freiheit des Glaubenden heraus zu ihrem Gelingen beitragen. Den Menschenrechten geht es um den Schutz des Individuums vor Übergriffen des Staates, wie er sich erst im Mittelalter entwickelte, bis hin zu den modernen Nationen.

(17) Anzumerken ist, dass im Mittelalter das Wissen, dass vor Gott alle gleich sind, nicht vergessen werden darf. So schreibt Walther von der Vogelweide (1170-1230?): „Wir wachsen aus dem gleichen Holz; / Speise ernährt uns, die wir nichtig, / sobald sie durch den Mund gefahren ist. / Wer kann den Herrn von dem Knecht unterscheiden, / wenn er der beiden blankes Gebein fände, / auch wenn er sie als Lebende gekannt -, / und das Gewürm das Fleisch verzehrt hätte? / Ihm dienen Christen, Juden und Heiden, der alle Lebenden wunderbar ernährt.“ (vgl. Mt 5,45 und M7 6,25ff.) (Swer ane vorhte, Herre Got). Ebenso ist die Inkarnation zu nennen. So schreibt Wolfram von Eschenbach (1660/80-ca. 1220): „Dein Kind und dein Verwandter / bin ich, wie es sich ziemt, / … Deine Menschwerdung macht mich zu deinem Verwandten, / zweifellos nennt mich / das Vaterunser / deiner Gottheit Kind / … / Weisheit, über allen Vernünfteleien, / du bist Christus, also bin ich Christ.“ (Gebet) Der Mensch als Gottes Kind wird aus dem NT aufgenommen, tiefer als das, was soeben zitiert wurde, von Mechthild von Magdeburg (1207-1282): „Ich bin in dir und du bist in mir, / wir können uns näher nicht sein, / denn wir zwei sind in eins geflossen“ (O du brennender Berg) (Alois Weimer (hg): Gebete der Dichter. Große Zeugnisse aus 12 Jahrhunderten, Patmos, Düsseldorf 2006).

Das Mittelalter hat auch mit Blick auf die Ethik vorgearbeitet: Im Mittelalter lernte man, sich in das Leiden Jesu hineinzuversetzen. Das wurde nachempfunden, das Leiden wurde verinnerlicht. Es ist das Leiden eines anderen, das zu meinem Mit-Leiden führt. Dieses Mitfühlen als eines, das sich gesellschaftlich weiter verbreitet hat und nicht nur Charakter einzelner Menschen ist, ist für die christliche Ethik und letztlich für die Menschenrechte relevant. Nicht übergangen sei die Bedeutung dessen, was heute verpönt wird: die Drohung mit dem richtenden Gott, die Drohung mit der Hölle. Wer sich asozial verhält, den anderen eine Hölle bereitet, der wird nach dem Leben Asoziales – Hölle – bekommen. Wer sich im Sinne Gottes sozial verhält, wird zu Gott kommen. Beides wurde jeweils ausgemalt. Beklagt wurde nicht selten, dass sich die Menschen davon aber nicht beeinflussen lassen.

(18) Im 17. Jahrhundert darf man in diesem Zusammenhang nicht Menschen wie Daniel Czepko von Reigersfeld (1605-1660) und Johann Scheffler (Angelus Silesius) (1624-1677) übersehen. Sie haben den Menschen – in der Tradition der mittelalterlichen Mystik – in Gott, Gott im Menschen sehr groß gezeichnet. Der Letztgenannte schreibt im cherubinischen Wandersmann: „Gott ist mein Geist, mein Blut, mein Fleisch und mein Gebein: / Wie soll ich dann mit ihm nicht ganz durchgöttert sein?“ Parallel dazu lehrte der 30 jährige Krieg, wie sehr der Mensch versagt (vgl. Andreas Gryphius).

Man darf nicht vergessen, dass sämtliche Menschenrechtsfragen immer auch mit der Frage der Macht zu tun haben. Der König hat Macht – so sagt es die Ordnung. Wenn dann der Adel die macht über den König verlangt, dann stört er die Ordnung – aber es ist im Grunde nur die Macht verschoben. Wenn Reiche des Volkes die Macht erlangen, stört das ebenso die Ordnung – das Volk hat zu leiden usw. Von daher ist die Forderung von Menschenrechten immer mit Störung der Ordnung und der Machtfrage verbunden. In Hinblick auf die Störung der alten ordnung und der Etablierung der neuen Ordnung haben vielfach Christen mitgewirkt, neben den genannten Reformierten auch katholische Theologen, von denen aus dem 16. Jahrhundert nur Jean Boucher und Guillaume Rose genannt werden sollen. Zudem wurde auch erkannt, dass der Einsatz für Menschenrechte (z.B. Religionsfreiheit) nicht der Hauptgrund für Veränderungen war, sondern Neid und Hass (so Lipsius), aber auch einfach der Wille zu rebellieren (z.B. Pierre Charron).

(19) Das Wort „Rechte der Menschen“ hat der Dominikaner Bartholomé de las Casas im Kontext der Verteidigung der Ureinwohner Südamerikas gegen die Unmenschlichkeiten der spanischen Eroberer im Jahr 1552 verwendet.

(20) Schon ca. 200 Jahre vorher hat der Bischof Burchard von Worms ein Dekret herausgegeben, in dem er 1008-1012 die Gleichheit von Juden und Heiden und Mann und Frau damit begründete, dass sie Ebenbild Gottes seien. Dieses Dekret sollte Rechtssicherheit herstellen und war über die Grenzen Worms hinaus bekannt.

Literatur s.:

Ein sehr interessanter Beitrag: https://www.dijg.de/menschenrechte-grundrechte/religion-entstehung-verfassung/

Christliche Tradition: Arnold Angenendt: Toleranz und Gewalt. Das Christentum zwischen Bibel und Schwert, Aschendorff, Nachdruck der 5. Auflage 2014: zum Beispiel Seiten 110ff. Gottebenbildlichkeit hat Auswirkungen auf das Zusammenleben: mit Blick auf Sklaven, Nichtchristen, Indios. Paradies als Vorbild und Ziel: Herrschaftsfreie Gleichheit aller Menschen (Papst Gregor der Große +604). Vgl. Angenendt 114: Naturrecht ist flexibel zu deuten (Aristoteles), nicht aber die Aussage, dass alle Gottes Ebenbild seien.

Klaus Dicke https://dgvn.de/fileadmin/publications/PDFs/Zeitschrift_VN/VN_1998/300dpi_1998-06__groessenoptimiert_.pdf

Die so genannte Magna Charta der katholischen Kirche: Pacem in terris 1963): http://w2.vatican.va/content/john-xxiii/de/encyclicals/documents/hf_j-xxiii_enc_11041963_pacem.html

Arnd Pollmann / Georg Lohmann: Menschenrechte. Ein interdisziplinäres Handbuch, Verlag Metzler, Stuttgart/Weimar 2012

Der folgende Beitrag wurde mir erst nachträglich bekannt: https://www.philso.uni-augsburg.de/institute/philosophie/Personen/Lehrbeauftragte/neidhart/Downloads/KircheMenschenrechte.pdf