Menschenrechte

Vorbemerkung

In der Frage der Menschenrechte geht es um

  • die Würde des Menschen,
  • Frage des Rechts
  • Frage des Verhältnisses des Individuums zum Herrscher/Staat: Pflichten des Staates und Recht auf Widerstand des Individuums
  • Gleichheit
  • Unversehrtheit,
  • Eigentum,
  • Meinungsfreiheit,
  • Glaubensfreiheit
  • Schutz vor willkürlicher Verhaftung
  • Diese wurden dann erweitert: Recht auf Bildung, Arbeit, soziale Sicherheit, Reisefreiheit usw.

Das kann hier freilich nicht alles detailliert dargelegt werden.

Einleitung

Heute gibt es Vertreter, die sagen: Menschenrechte seien angeboren, seien nicht ausgedacht, seien Naturrecht. Darum gelten sie ewig und überall.

Das ist die Sicht unserer westlichen Welt, zumindest zum Teil – zum Teil ist sie auch veraltet (siehe unten). Diese Sicht kann realpolitisch nicht verallgemeinert werden. Der Islam hat zum Beispiel andere Vorstellungen von Menschenrechten, das kommunistische China hat andere Vorstellungen, ebenso der Hinduismus. Freilich wird jeder sagen: Menschenrechte gelten – aber es sind nicht immer die gleichen Rechte, die betont werden. Die UN Menschenrechtscharta wurde zwar aufgrund der Dominanz der westlichen Welt 1948 von vielen unterschrieben (s.u.). Aber heute werden die Menschenrechte von manchen modifiziert – und auch in unserer westlichen Welt werden manche Modifizierungen von Aktivisten angebracht.

Naturrecht ist unbestimmt, was vielfach übersehen wird. Alles kann mit Naturrecht begründet werden. Nicht nur Gutes, sondern auch Sklaverei – wie auch der Sozialdarwinismus. Naturrecht bekam in unserer europäischen Tradition erst einen menschenfreundlichen, humanen Maßstab, als dieses mit biblischen Texten zusammengedacht wurde: Das Naturrecht stammt, so die Vorstellung, wie die Bibel von Gott. Man muss beide – mit dem von Gott gegebenen Verstand – zusammen lesen lernen. Diese Sicht haben im 16./17. Jahrhundert der Theologe Hugo Grotius (1583-1645) und John Locke vertieft, wurde aber schon im Mittelalter nicht zuletzt von Thomas von Aquin angedacht.

Auch die Berufung auf die Vernunft ist ambivalent. Die Vernunft kann alles begründen – Negatives wie Positives – sie bedarf eines Maßstabes. Das ist klar, denn die Vernunft erkennt erst Naturrecht, weil sich das Naturrecht in ihr bemerkbar gemacht hat. So die Vorstellung. Von daher muss auch die Vernunft ambivalent sein bzw. weil die Vernunft ambivalent ist, ist auch das Erkennen der Menschenrechte aufgrund des Naturrechts ambivalent. Dass mit dem Gefühl Menschenrechte begründet werden sollen, ist wiederum mit der Vernunft nicht in Einklang zu bringen. Kurz: Das ist unvernünftig. Menschenrechte von zufälligen Mehrheiten abhängig machen, wird dem Gedanken der Menschenrechte nicht gerecht, damit wären auch Sklaverei, Rassismus usw. begründbar. Das gilt auch für die Begründung der Menschenrechte mit dem Gedanken, dass es dem einzelnen Menschen nutzen muss – dagegen spricht allein schon der Utilitarismus.

Im Folgenden geht es nicht darum, die jeweiligen Philosophen zu bekennenden Jesus-Nachfolgern zu erklären. Es ging ihnen vielfach nicht darum, das Evangelium voranzutreiben, sondern aus ihrem Glauben heraus philosophische Antworten angesichts der Probleme ihrer Zeit zu suchen. Sie haben zudem das Menschenbild Jesu inhaliert, aber mit Gott argumentiert, weil beide in einem gesehen wurden. Es geht jedoch darum, die christliche Basis ihrer Argumentation zu benennen. Ohne diese hängen die Menschenrechte in der Luft. Sie haben das gewusst.

Eingangsfrage

Wie kommen wir im Westen zu diesen Menschenrechten? Sie haben eine lange christliche Tradition. Erst einmal, wenn wir zurückschauen, bleibt der Blick vieler in der Aufklärung hängen – Aspekte der christlichen Tradition seien im Folgenden hervorgehoben, vor allem, weil sie immer wieder durch säkular angepasste Autoren nicht berücksichtigt werden. Auch die Aufklärung ist nicht einfach so auf einmal da gewesen. Es gab viele Menschen, die Vorarbeiten geleistet haben, das auf der Ebene des Geistes (Theologen, Philosophen) und auf der Ebene tätigen Lebens – die Letztgenannten (ich denke zum Beispiel an Elisabeth von Thüringen) sollte man nicht vergessen, auch wenn ich diese Menschen im folgenden Abschnitt nicht berücksichtige. Dazu fehlen, soweit ich sehe, auch noch grundlegende Vorarbeiten.

*

Ich lege hier eine erste Einarbeitung vor – ein paar Mosaiksteinchen werden aneinander gereiht. Vieles muss differenziert und genauer dargelegt werden. Da ich hier aber nur ein paar Anmerkungen bringe und keine akademische Arbeit vorlege, möge es genügen – vielleicht regen die Beobachtungen zum Nachdenken und eigenem Forschen an. Wenn ich weiter in das Thema eingedrungen bin und merke, dass Korrekturen an dieser ersten Version anzubringen sind, werde ich sie nachliefern.

*

Heute fragt man sich: Gelten die Menschenrechte nur Menschen? Warum nur den Menschen? Sollten sie nicht auch auf alle fühlende Wesen übertragen werden? Das hieße also auch auf fast alle Tiere. Sollten sie auf alle denkenden Wesen übertragen werden? Das hieße auch auf KI-Roboter.

Was denkst Du?

16. Jahrhundert

Im 17. Jahrhundert sind die „Levellers“ von England zu nennen – allen voran der den Puritanern (1) nahe stehende John Lilburne (Freeborn John), der 1649 die „freeborn rights“ vorlegte. Er wurde vielfach inhaftiert. In etwa zeitgleich haben Oliver Cromwell (1599-1658) und John Locke (1632-1704) ebenfalls auf der Basis puritanischer Erfahrungen und Freiheitsbestrebungen Grundlagen gelegt. Zumindest auf den Letztgenannten greift man heute vielfach zurück. Aber auch sie haben Vorläufer.

Spannend ist in diesem Kontext Martin Luthers Rede zu Worms (1521), die das Gewissen (er konnte in anderen Schriften auch sagen: gegen seine Seele gezwungen werden) des einzelnen Menschen in den Vordergrund stellt, wie auch die Schrift: Von der Freiheit eines Christenmenschen, in der er den Christen nicht als Teil des Kollektivs einordnet, sondern eben der einzelne Christenmensch hat die Freiheit, im Sinne Gottes zu entscheiden (16). Ebenso verbindet auch er Recht mit der Vernunft und sieht die Goldene Regel als Lehre der Natur an. Zudem wendet er sich dagegen, dass sich Weltliches an Geistlichem vergreift und Geistliches an Weltlichem – der Fürst darf nur als Christ bedingt in geistliche Fragen eingreifen, Kirche hat sich um Kirchliches zu kümmern (Von weltlicher Obrigkeit). (14) Die Reformatoren (vor allem auch Calvin [1509-1564] – in seiner Folge die reformierte Kirche: Freiheit des Gewissens geht vor staatlichem Recht und er kennt eine Art Gewaltenteilung [Kontrolle] in der Gemeinde) insgesamt haben den Menschen in seiner Eigenverantwortung gesehen und nicht als Anhängsel der Kirchenpolitik (vgl. Laienpriestertum) (11). Darum forderten und förderten sie auch die Bildung. https://evangelische-religion.de/ReligionNeu/reformation-auswirkung-auf-die-gegenwart/ Freilich waren die Reformatoren gleichzeitig Menschen des ausgehenden Mittelalters – und keine Kinder der neuzeitlichen Aufklärung. Sie haben den Menschen noch hierarchisch eingeordnet, ihn aber insofern hierarchisch gelöst, als jeder Einzelne vor Gott steht und verantwortlich für sein Leben ist. Damit ist eine Sprengkraft gegeben, die die hierarchische Struktur zu sprengen vermag und dann auch später durch einzelne Gruppen als Sprengkraft eingesetzt wurde.

Im Augsburger Religionsfriede (1555) hatte man sich zwischen Katholiken, Protestanten verschiedenster Couleur politisch noch darauf geeinigt, dass der Untertan die Konfession des jeweiligen Herrschers übernehmen müsse. Das heißt, der einzelne Mensch ist, was Glaubensfragen betrifft, unfrei. Ziel dieses Beschlusses: Die Befriedung der Gesellschaft. Damit hat man aber auch, was ein Fortschritt an Befreiung von Papst und Kaiser bedeutete, gleichzeitig das Vorhandensein zweier Konfessionen (nicht mehr nur des Katholizismus) festgeschrieben. Wenn die Konfession des Herrschers wechselte, musste der Bürger die Konfession ebenfalls wechseln, auch wenn er das nicht einsah. Dieser Druck, dennoch am Glauben, an seiner Überzeugung festzuhalten, führte dazu, stärker die Grundwerte des Einzelnen einzufordern. In der Auseinandersetzung zwischen dem katholischen Spanien und dem reformiert-protestantischen Niederlanden kam es zu der Dordrechter Ständeversammlung (1572/1576), die forderte, dass jeder seinen eigenen Glauben behalten dürfe (Religionsfreiheit, damit auch Meinungsfreiheit, und Versammlungsfreiheit) – wie oben schon geschrieben: Gewissen geht vor staatlichen Gehorsams-Ansprüchen.

Im 16. Jahrhundert gab es neben diesen weitere revolutionäre Ansätze: Nicht der König ist dominant, sondern das Volk, das den König absetzen kann. Warum? Weil die Könige von Gott dazu eingesetzt wurden, dem Volk zu dienen. Entsprechend kann auch der Papst abgesetzt werden, da Jesus Christus Oberhaupt der Kirche sei. Diese vordenkenden „demokratischen“ Denker waren die Protestanten / Calvinisten Francois Hotman (1524-1590) und Theodor von Beza (1519-1605). Als dritter im Bunde sei Philippe Duplessis-Mornay (1549-1623) aufgenommen. Zudem hat der Kirchenjurist Richard Hooker (1554-1600; 1592) im Auftrag der anglikanischen Kirche etwas deutlich argumentativ herausgearbeitet: Es geht um die Unterscheidung zwischen Mehrheitsmeinungen (die der Mensch mit seiner von Gott gegebenen Vernunft entscheiden kann) und Grundrechten, mit der Berufung des Menschen auf sein Gewissen als Recht. (12)(19)

17./ 18. Jahrhundert

Diese Vordenker beeinflussten zum Teil die in der Gegenwart hervorgehobenen Hugo Grotius (6) und John Locke (7) und andere (18), aber auch die „Bill of Rights“ (1689) Text: http://www.verfassungen.eu/gb/gb1689.htm.

Es sei noch auf die Petition of Rights (1627) und die Habeas Corpus Akte (1679) hingewiesen, die es dem Herrscher und seinen Handlangern verbot, Menschen willkürlich zu verhaften, sie einem Richter zu entziehen und sie vor der Verurteilung ins Ausland zu bringen. Das heißt, das Recht auf Freiheit wurde verstärkt. Zudem wurden die Eigentumsrechte gestärkt. Das englische Parlament hat den Herrscher gezwungen, die Akte zu unterzeichnen. Wir haben damit auch eine gewisse Form der Gewaltenteilung: Herrscher, Parlament, Gerichte.

Aufgrund religiösen Drucks wanderten viele Minderheiten-Christen aus Europa in die USA aus. Bekannt sind die oben genannten Puritaner, aber auch Christen von dem europäischen Festland, die der Täuferbewegung (3) zugehörten. In dieser Tradition der protestantischen Ansätze der Menschenrechte steht auch die Unabhängigkeitserklärung der USA, die im Wesentlichen von Thomas Jefferson (10), der den Minderheitenkirchen Religionsfreiheit zugesagt hat, verfasst wurde. Die Präambel der Unabhängigkeitserklärung von 1776 (Text: http://www.verfassungen.net/us/index.htm ) beginnt:

Wir halten diese Wahrheiten für ausgemacht, daß alle Menschen gleich erschaffen worden, daß sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt worden, worunter sind Leben, Freyheit und das Bestreben nach Glückseligkeit. Daß zur Versicherung dieser Rechte Regierungen unter den Menschen eingeführt worden sind, welche ihre gerechte Gewalt von der Einwilligung der Regierten herleiten; daß sobald einige Regierungsform diesen Endzwecken verderblich wird, es das Recht des Volks ist, sie zu verändern oder abzuschaffen, und eine neue Regierung einzusetzen, die auf solche Grundsätze gegründet, und deren Macht und Gewalt solchergestalt gebildet wird, als ihnen zur Erhaltung ihrer Sicherheit und Glückseligkeit am schicklichsten zu seyn dünket. 

Die Gleichheit der Menschen wird in Gott verankert, Regierungen dienen der Umsetzung. Thomas Jefferson nahm die Virginia Declaration of Rights unter anderem von George Mason  (1776) (Text: http://www.verfassungen.net/us/va/grundrechteerklaerung76.htm ) als Grundlage. 15 Jahre später, September 1791 wurden die Bill of Rights beschlossen, in denen es darum geht, dass jeder sein Recht einklagen kann (Text 1787? http://www.verfassungen.net/us/verf87-i.htm ).

Man sieht vor allem an Mason, dass eine Zeit in Anbruch ist, in der religiöse Fundierung kaum mehr eine Rolle spielen wird, sondern es geht um die Betonung der Vernunftgründe. So wandte er sich als Sklavenhalter nicht gegen Sklavenhaltung, weil es unmenschlich sei, wie zum Beispiel der christlich argumentierende William Wilberforce, sondern weil sie wirtschaftliche Nachteile bringt (obgleich er selbst Sklaven weiterhin besaß). So beginnen die Virginia Declaration of Rights ohne Bezug auf Gott, sondern betonen das Naturrecht:

Alle Menschen sind von Natur aus in gleicher Weise frei und unabhängig und besitzen bestimmte angeborene Rechte, welche sie ihrer Nachkommenschaft durch keinen Vertrag rauben oder entziehen können, wenn sie eine staatliche Verbindung eingehen, und zwar den Genuss des Lebens und der Freiheit, die Mittel zum Erwerb und Besitz von Eigentum und das Erstreben und Erlangen von Glück und Sicherheit.

Der Artikel 16 nimmt allerdings distanziert Bezug auf den christlichen Glauben, ordnet ihn der Vernunft unter:

Die Religion oder die Ehrfurcht, die wir unserem Schöpfer schulden, und die Art, wie wir sie erfüllen, können nur durch Vernunft und Überzeugung bestimmt sein und nicht durch Zwang oder Gewalt; daher sind alle Menschen gleicherweise zur freien Religionsausübung berechtigt, entsprechend der Stimme ihres Gewissens; es ist die gemeinsame Pflicht aller, christliche Nachsicht, Liebe und Barmherzigkeit aneinander zu üben. https://de.wikipedia.org/wiki/Virginia_Declaration_of_Rights (8)

Die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (August 1789) (Text: http://www.verfassungen.eu/f/ ) steht zwar auf der Basis der zuvor genannten Grundlagen, geht aber in der Präambel in eigensinniger Weise auf die religiöse Tradition ein:

„Dementsprechend anerkennt und erklärt die Nationalversammlung in Gegenwart und unter dem Schutze des höchsten Wesens folgende Menschen- und Bürgerrechte.“

Diese Bezeichnung „höchstes Wesen“ basiert auf der Tradition der Deisten, die von einem „Gott“ ausgegangen ist, aber die besondere religiös-christliche Komponente nicht einbringen wollte: Es gibt ein transzendentes Wesen, mit ihm die Schöpfung und das ewige Leben der Seele – aber alle Religionen sind ein Abfall von diesem höchsten ethischen Wesen. Damit wird auch der Atheismus zurückgewiesen. Sie spricht zudem von „heiligen Rechten der Menschen“. Hieran wird sichtbar, dass die philosophische Aufklärung gegen Kirche und Staat stärkeren Einfluss bekommen hat. Spannend ist somit Artikel 10:

Niemand soll wegen seiner Anschauungen, selbst religiöser Art, belangt werden,…

Das heißt: die Menschenrechtserklärung gilt auch in religiösen Fragen – was man notgedrungen (so lässt die Formulierung ahnen) hineingebracht hat, obgleich man von Religion nichts hielt, sie bekämpfte.

Über die amerikanischen Menschenrechte hinaus spricht die französische Zusammenstellung die Pflichten des Staates an.

Und was geschah dann mit den Menschenrechten? Nichts. Nationen waren mit sich und ihren Kolonien beschäftigt. Man kümmerte sich um die Grundrechte der Bürger oder versuchte als Kommunisten die Rechte der Arbeiter in den Vordergrund zu stellen, oder als Frauen Frauenrechte zu erringen. Es gab damit freilich auch Ansätze, die mit Blick auf Menschenrechte weiter führend waren. Zu nennen ist die Ablehnung der Sklaverei (Quäker/Wilberforce) und der Umgang mit Gefangenen und verletzten Kriegsgegnern (Rote Kreuz). In diesen Aktivitäten waren Christen intensiv involviert, aus welchen Gründen auch immer. Der Frauentag hat eine seiner Wurzeln in einem Weltgebetstag. Die Säkularisierung nahm weitere Formen an – bis hin zu der Entwicklung neuer Weltanschauungen, die mit Blick auf die Menschenrechte massive Rückschritte brachten. Erst nach dem Zusammenbruch der Zivilisation 1945 kamen Menschenrechte wieder in den Blick. Dazu siehe unten.

Wie in dem englischen Ansatz der Menschenrechtsformulierungen nur freie Männer eine Rolle spielten, und in der amerikanischen Deklaration Schwarze keine Rolle spielen, so in der französischen auch die Frauen nicht. Die Menschenrechte gelten im wesentlichen weißen Männern, auch wenn sie von „allen Menschen“ sprechen.

Wenn man die Menschenrechtserklärungen genau liest, dann steht auch heute noch manches an Realisierung aus. Menschen erkennen, was richtig ist – formulieren es auch – sind aber nicht in der Lage, aus welchen vielfältigen Gründen auch immer, diese sofort umzusetzen. Woher wissen Menschen aber, was richtig ist? Das Naturrecht bzw. wie oben besser gesagt: das Naturrecht in Kombination mit dem Willen Gottes als Maßstab und der damit verknüpften Vernunft weisen den Weg. (9)

Antike – Mittelalter (zu diesem Abschnitt muss ich noch mehr erarbeiten)

Schon der Gelehrte und Wanderprediger Manegold von Lautenbach (1040-1103) hat einen vorsichtigen Ansatz vorgebracht, der davon spricht, dass der Herrscher abgesetzt werden könne, wenn er seinen Pflichten gegenüber dem Volk nicht nachkommt. Das hängt zusammen mit der Auseinandersetzung zwischen Papst und Herrscher – und Manegold ergreift Partei für den Papst. In England hat König Heinrich der I. die Charta der Freiheiten (Charta of Liberties/Charta libertatum; 1100) formuliert, mit der unter anderem Lehnsverhältnisse geordnet wurden. Beides wurde dann von dem Erzbischof Stephen Langton aufgenommen, um die Magna Charta (Letztfassung 1215/25) (Text: http://www.verfassungen.eu/gb/index.htm ) zu entwerfen, die dem König gegenüber dem Adel Grenzen setzt: Recht steht über dem König.

Wisset, daß wir, in Gegenwart Gottes und zum Heil unserer Seele und der Seelen unserer Vorfahren und Erben, zur Ehre Gottes und zur Erhöhung seiner heiligen Kirche und zum Besten unseres Reichs, auf den Rath unserer ehrwürdigen Väter: Stephan, Erzbischof von Canterbury,… Gott verwilliget, und durch diesen unseren Freibrief für uns und unsere Erben für immer bestätigt haben.

Die Magna Charta, die zunächst nur dem Adel bestimmte Privilegien und Grundrechte garantierte, ist für die Entwicklung der Menschenrechte und Demokratie wichtig. Sie enthält das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren und das Verbot unverhältnismäßiger Bestrafung und Enteignung sowie das Recht auf Eigentum. https://www.spektrum.de/news/800-jahre-magna-carta-die-mutter-der-menschenrechte/1351050

Was die Basis dieser Anstrengungen betrifft, die Würde des Menschen – jedes Menschen – wurde auch vorher schon viel in christlichen Kreisen nachgedacht. Manches wurde von heidnischen Ansätzen übernommen – und wie jede neue Zeit es tut – modifiziert. Wichtig für die Frage der Würde war der Glaube, dass der Mensch Ebenbild Gottes ist. Der Sachsenspiegel, der um 1220 entstanden ist, argumentiert mit dem „Erlösertod Jesu“ die Freiheit eines jeden Menschen.  Der Schwabenspiegel, entstanden um 1275 erkennt nirgends im Alten Testament, dass ein Mensch einem anderen gehört, er gehört allein Gott, dem er dienen soll. (20) Diese Rechtssammlungen hatten großen Einfluss, obgleich sie von Gelehrten der Universitäten kritisiert wurden. Sie meinten, Jesu Erlösertod müsse auf das Jenseits beschränkt werden. Diese Strömungen der Universitätstheologie hat Luther dann auch in Frage gestellt, wie oben gesehen. Das heißt: Auf der Basis des christlichen Glaubens können Christen unterschiedlicher Meinung sein. Das hängt von vielen Faktoren ab. Dazu siehe: https://evangelische-religion.de/ReligionNeu/kirche/theologie-weg-lern-prozess/

Thomas von Aquin (1225-1274), der sehr einflussreiche Kirchenlehrer griff antike Vorstellungen von „Menschenrechten“ auf, hat sie aber gleichzeitig im christlichen Sinn uminterpretiert: Naturrecht hängt mit Gott-Ebenbildlichkeit des Menschen zusammen: Der Mensch als Ebenbild Gottes hat Verstand, als solcher kann er erkennen, welche gesellschaftliche Ordnung Gott vom Menschen verlangt. Und diese menschenfreundliche Ordnung ist in Jesus Christus erkennbar. (2) Ähnlich schon Augustin [354-430]: Göttliche Vernunft erkennt, dass die Gesetze der Menschen mit dem ewigen Gesetz Gottes übereinstimmen müssen. Darum: Wenn menschliches Gesetz nicht mit dem göttlichen Gesetz übereinstimmt, sei es nicht verpflichtend. Der Mensch ist frei, der weltliche Staat hat für Gerechtigkeit zu sorgen, das heißt dafür, dass der Mensch ein Gott gemäßes Leben realisieren kann. Das bedeutet: ein tugendhaftes Leben, ein Wirken, das Bildung und Erziehung fördert. Grundlage für ein solches Leben ist Frieden. Dafür hat der Staat auch zu sorgen. Diese später verschärfte Sicht, dass der Staat dafür zuständig ist, den Menschen ein Leben zu ermöglichen, das zu Gott führt, wurde in der Neuzeit fallen gelassen: Der Staat ist nur noch dafür zuständig, der Religion die Rahmenbedingungen dafür zu ermöglichen. Es ist nicht seine Aufgabe, zwischen religiöser Wahrheit und Unwahrheit zu entscheiden. Das müssen die Konfessionen selbst tun, im Rahmen der Gesetze, die der säkulare Staat errichtet. Gleichzeitig ist jedoch zu erwähnen, dass die von Augustin erwähnten Aspekte nur zum Teil mit unseren gegenwärtigen Vorstellungen kompatibel sind. (13)

Einflussreich war auch Tertullian (150-220). Auch hier ging es um die Christenverfolgung. Gegen diese formuliert er, dass Christen den einen Gott verehren, den die Heiden von Natur aus schon kennen, aber durch den Glauben an Götter verfälschen. Es ist Menschenrecht und natürliche Freiheit für jeden Einzelnen, zu verehren, was er meint. Er fordert wiederholt Religionsfreiheit.

Man sollte auch Denker wie den Kirchenlehrer Gregor von Nyssa (ca. 335-394) nicht übergehen, der den Menschen als König sieht (vgl. 1. Petrus): Der Mensch hat Ähnlichkeit mit dem König des Alls, hat zusammen mit diesem Urbild Würde. Die Würde dieses Königtums ist gegeben, der Mensch ist geschmückt mit Tugend, Unsterblichkeit und Gerechtigkeit. Gregor von Nyssa spricht insgesamt vom Menschen, dem göttliche Schönheit verliehen wurde – und nicht von Herrschern. Was er schreibt, gilt von allen.

Noch einmal kurz zurück ins Mittelalter. Nikolaus von Kues (1401-1464) sieht, dass alle Menschen von Geburt aus gleich sind und gleiche, natürliche Rechte haben. Warum? Weil der göttliche Same in allen ist. (17)

*

All das ist freilich nicht so ganz neu. Schon alttestamentlichen Schriften geht es um diese Themen. Jede Gesellschaft, die geordnet ist, muss sich entsprechende Vorschriften geben. Diese gehen dann in bestimmten Zeiten verloren, müssen wieder neu erkämpft werden. Werden dann aber nicht nur neu erkämpft, sondern auch weiter geführt.

Dass die 10 Gebote allen Menschen gelten, hat schon Philon von Alexandrien im 1. Jahrhundert erkannt. Es dauerte allerdings, bis Hugo Grotius von „Menschenrechten“ (auch auf der Basis der Gottebenbildlichkeit und wie seine Vordenker alle Menschen einbezog) sprach.

Wenn man die 10 Gebote umformuliert, haben wir übrigens schon ein paar der Menschenrechte. Die Fragen des Gesetzes und Rechts in alter Zeit dienen ja der Regelung des Zusammenlebens – und dienen auch dem Schutz des anderen, so zum Beispiel die alttestamentliche Gesetzgebung. Das Gebot Du sollst nicht töten, beinhaltet: Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben; Das Gebot: Du sollst nicht stehlen, beinhaltet: jeder Mensch hat ein Recht auf Eigentum…

Es ging den alten Kulturen jedoch nicht in erster Linie um den Schutz vor Übergriffen eines Staates (den es so noch nicht gab), sondern um den Schutz des Individuums und der Gesellschaft vor den Übergriffen von Individuen. Aber: Wir finden schon im Buch Deuteronomium Königsgesetze. So heißt es in Kapitel 17,14ff., dass die hier vorgelegten Gesetze zum Schutz Einzelner und der Gemeinschaft auch vom König einzuhalten sind.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Mitte des 20. Jahrhunderts erntete man die Früchte der Vordenker seit vor allem dem 16. Jahrhundert. Die UN, die 1945 gegründet wurde, arbeitete an der Menschenrechtscharta – die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie wurde 1948 nach dem Krieg veröffentlicht. (15) Die schlimmen Erfahrungen mit der Missachtung der Menschenrechte durch den Nationalsozialismus und vermutlich auch des Kommunismus fanden Eingang. Unter der Leitung von Eleanor Roosevelt, die in Fragen der Menschenrechte sehr aktiv war, haben verschiedene Menschen daran gearbeitet, so der katholische französische Philosoph Jacques Maritain, der sich sehr intensiv mit Thomas von Aquin befasste (5), der griechisch-orthodoxe, evangelikale libanesische Christ Charles Malik, der kanadische Jurist John Peter Humphrey, Methodist, der sich als einen bezeichnet, der in seiner Jugend sehr religiös gewesen sei, der jüdische Jurist René Cassin, der Chinese Peng-chun Chang, der meinte, dass die Aufklärung in Fragen der Menschenrechte mit der chinesischen Rezeption nach Europa kam. Er ist auch dafür verantwortlich, dass in ihr kein Bezug auf Gott genommen wird, da auch Atheisten diese Erklärung unterstützen müssten (Sowjetunion war Kommunistisch, China noch nicht) und war der Meinung, dass das Naturrecht ausgeklammert werden sollte, weil es nur abendländischer Kultur entspräche, allerdings der Begriff „Gewissen“  universal anerkannt sei.

Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Es fällt also auf, dass trotz der Mitarbeit religiöser Menschen und trotz der religiösen Tradition der Menschenrechte, eine Säkularisierung stattfand, die man als „säkularisierende Nachkonstruktion“ (Dilcher/Staff: Christentum und modernes Recht,1984,282) bezeichnet. Das Problem der säkularisierenden Nachkonstruktion besteht darin, dass damit die Basis der Argumentation fehlt (Gottebenbildlichkeit, Verknüpfung des Naturrechts mit dem Gottes-Recht, von dem die Interpretation des Naturrechts als Recht lebt). Man muss „Würde“ des Menschen konstatieren, kann sie nicht begründen. Ebenso wird einfach behauptet, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren seien. Diese Behauptung schwebt ohne den Gottesbezug in der Luft, kurz: Das bleibt unbegründet, was die Vorfahren mit Blick auf Gott begründeten. Von daher könnte es sein, dass Jacques Maritain 1951 die Menschenrechtserklärung als „praktische Ideologie“ bezeichnet hat, weil sie einen Kompromiss darstellt, um möglichst viele dafür zu gewinnen. Und, wie Klaus Dicke mit Blick auf die Menschenrechtserklärung Nikolaus von Kues (1401-1464) zitiert, der meinte, wo Menschen zu einem guten Kompromiss finden, hatte Gott seine Hand im Spiel. Kurz sei noch auf das Wort „Brüderlichkeit“ hingewiesen. Menschen werden nicht Brüder, sie sind Brüder, weil sie Kinder Gottes sind. Christen haben sich als Kinder Gottes als Geschwister gesehen. Die Geschwisterschaft aller Menschen ist in der säkularen Zeit auch von dem Vorzeichen „Gott“ gelöst worden, hängt somit in der Luft.

Fazit

Aufgabe: Gib den jeweiligen Abschnitten Überschriften

a)

Natürlich ist die Situation der Neuzeit eine andere. Es ging im Mittelalter um die Auseinandersetzung von Adel und König, Kirche und Herrscher – um Herrschaftsverträge / Freiheitsbriefe. In der Nachreformationszeit ging es darum, dass die unterdrückten Christen sich gegen andere Christen und deren Herrschaften behaupteten – und zwar mit Hilfe der Bibel. Aber die dort entstandene Argumentation wurde in der Moderne aufgegriffen und säkular-philosophisch und säkular-metaphysisch („höchstes Wesen“, Naturrecht) transformiert. Aber auch das nicht ohne politischen Zeitbezug: Hier ging es um den Kampf gegen den absolutistischen Staat, als deren Gehilfe die Kirche angesehen wurde. Die Zeitgeschichte wie die Rezeptionsgeschichte dürfen nicht übergangen werden. Das gilt auch für die UN-Menschenrechtserklärung. Aber die Argumentation der Christen in Fragen des Menschenrechts hat sich bis ins 20. Jahrhundert hinein in die Bewegung der Schwarz-Amerikaner hinein behauptet und große Wirkung entfaltet, sichtbar an Martin Luther King und vielen anderen dieser Bewegung.

b)

Gleichzeitig darf man freilich nicht leugnen, dass es in weiten Kreisen der Kirchen bis in die höchsten Kreise (Papst/Kirchenleitungen) immer wieder Widerstand gegen die Freiheitsbestrebungen bzw. gegen die Durchsetzung einzelner weiterer Menschenrechte gab. In diesen Zusammenhängen spielte die Machtfrage eine große Rolle, die Kirchenmenschen verblendete, sodass sie die Argumentation auf der biblischen Basis ablehnten. Gerade aber diese Ablehnung förderte das argumentative Durchdringen und das Begründen der Menschenrechte.

Zudem darf nicht übersehen werden, dass die säkular-atheistischen Versuche in Europa, Menschenrechte zu propagieren, gleichzeitig mit einem massiven Kampf gegen den christlichen Glauben stattfand. Es wurden von Christen vielfach also nicht die Menschenrechte abgelehnt – man war auf diese Angriffe, auf die atheistischen und säkularen Angreifer und auf die Verteidigung konzentriert. Dass man dabei zum Leid führend übertrieben hat, wird aus der Retrospektive klar. Das hat sich aber massiv geändert – eben mit Blick auf die Ursprünge des christlichen Glaubens und unter Berücksichtigung der Vorarbeiten christlicher Denker. 

Gleichzeitig (!) haben Christen daran mitgewirkt, dass der Staat säkulare Gesetze erlassen kann, damit die konfessionellen Auseinandersetzungen kontrolliert werden können und nicht die Gesellschaft spalten. Kirchen haben sich nicht als ganze den Veränderungen gegenüber gesperrt. Es gehört aus meiner Perspektive zur Aufgabe des Christentums, das Säkulare mit zu prägen und zu durchdringen. Ganz im Sinne der Vorgaben Gottes: Menschwerdung. https://evangelische-religion.de/ReligionNeu/kirche/theologischer-entwurf-bonhoeffer/

c)

Es wird hier deutlich, dass sich Menschenrechte langsam entwickelten. Die Vorfahren wussten noch, wem sie die Menschenrechte zu verdanken haben. (Auch noch Hegel erkennt, dass erst der christliche Glaube den Menschen als ein freies Wesen ansieht, weil vor Gott alle Menschen frei sind, Jesus Christus den Menschen befreit hat. (4)) In der Aufklärung hat man die Argumentation dann langsam vom christlichen Glauben gelöst – ganz im Sinne des Säkularismus, dass man Gott nicht in die Argumentation einbeziehen darf. Allerdings hat man das Naturrecht aus Gott hergeleitet: Mit dem von Gott gegebenen Verstand kann man das Vernünftige erkennen und für die Gesellschaft durchsetzen. Die Berufung auf das vorchristliche aber christianisierte Naturrecht war ein kluger Ausweg, um die theologischen Streitigkeiten zu vermeiden. An die Stelle Gottes rückte dann jedoch später das von Gott gelöste, das unbestimmte Naturrecht. Unbestimmt bedeutet: Es darf nicht mehr hinterfragt werden.

d)

Den christlichen Denkern vorzuwerfen, dass ihr Denken keinen Widerhall in der Realität hatte, ist insofern absurd, als das Denken der Philosophen immer der Realisierung vorausgeht. Wie lange dauerte es, bis manche Vorstellungen von Kant realisiert wurden? Und viele Menschenrechte von vor 300 Jahren harren noch immer der Realisierung. Obgleich es keinen Anhaltspunkt hat, wird diese Aussage von vielen einfach unbegründet wiederholt. Zudem ist es nicht nachvollziehbar, dass Christen sich etwas ausgedacht haben, und davon ausgegangen sind, dass es irdisch nicht umgesetzt werden müsse. Man denke an Jesus, an Paulus, an die Ermahnungen des Jakobusbriefes und der Apokalypse, an die Apologeten, usw. usw. Auch Augustinus wollte das freie Leben der Christen nicht, damit sie dann regelmäßig in den Gottesdienst gehen können, sondern damit sie ihren Glauben sozial leben können. Die Christen in der Frühzeit waren sozial auch äußerst aktiv (Tafeln und Krankenhäuser wurden nicht in der Gegenwart erfunden).

Natürlich ist das Verhältnis zu den Herrschern vielfach eines der Unterwürfigkeit (Christen gehörten nicht den Oberschichten, der Elite an), was allerdings schon durch Propheten und dann später auch im heidenchristlichen Bereich massiv durch Ambrosius unterlaufen wurde: Auch der Herrscher gehört Gott – er ist nicht Gott. Dass der christliche Glaube überwiegend den Einzelnen anspricht und nicht den Staat – also das Kollektiv – vor Forderungen stellt, dürfte damit zusammenhängen, dass zumindest in den ersten Jahrhunderten Christen in der Minderheit lebten. Da ging es darum, dass der Einzelne seine neue Sicht lebt und trotz Angriffen nicht müde wird, sozial zu leben. Je stärker der christliche Glaube sich durchsetzte, desto stärker wurden auch die Forderungen an die Herrscher. In den ersten Jahrhunderten spielten die Herrscher – je nach Schicht und lokalen Gegebenheiten – kaum eine Rolle, weil sie mit dem Alltag des normalen Menschen wenig zu tun hatten. Das änderte sich dann massiv, als nationale Interessen in den Vordergrund traten. Es kommt nicht von ungefähr, dass die Auseinandersetzungen vor allem in England stattfanden.

e)

Der krampfhafte Versuch mancher extremer Säkularisten die Menschenrechte von der christlichen Tradition des Westens zu lösen, kommt nicht von ungefähr. Ist sie doch der Versuch, den Menschen von Gott abzuwenden. Und so lange Menschenrechte von Gott bzw. dem Glauben an Gott, der sich in Jesus Christus dem Menschen zugewandt hat, hergeleitet werden, kann man nicht mit atheistischer Diktion sagen, dass die Religion nur Elend bringt, weil sie übel ist. Mit Feuerbach: Der Mensch konzentriert sich auf den Menschen, der Mensch kann alles, macht alles – er erschafft sich selbst Gott. Und weil der Mensch alles kann und macht, muss er sich, ganz nach Nietzsche, zum Übermenschen (also unabhängig von den Vorgaben Gottes) weiterentwickeln. Das heißt: Auch letztlich losgelöst vom Naturrecht. Das Beharren auf das Naturrecht mancher bis in die Gegenwart wird sich angesichts des Anthropozentrismus und der damit verbundenen Ablehnung des metaphysischen Naturrechts, auch säkular-atheistisch nicht mehr lange aufrechterhalten lassen. (Siehe (9) )

f)

Die nachträglichen Begründungen der Menschenrechte aus dem 20./21. Jahrhundert werden herangezogen, um den Menschenrechten ein Fundament zu geben. Diese nachträglichen Begründungen waren denen, die die Menschenrechte begründet haben, als Argumente so nicht bekannt. Sie sind also als sekundär anzusehen. Als Grundlage der Moderne:

So heißt es: Erst dann, wenn sich der Mensch als Subjekt seines Menschseins begreift und dieses Begreifen beinhaltet, es auf alle anderen Menschen rechtlich zu übertragen, dann kann es sowas wie Menschenrechte geben. Das heißt, die Menschenrechte sind im Menschen und nicht auf jüdisch-christlichem Fundament gegründet.

Bedarf man dann überhaupt einer Begründung? Menschenrechte gibt es, weil der Mensch Mensch ist – also eine selbstreferentielle Begründung.

Diese Interpretation übergeht freilich das Selbstverständnis derer, die als Vorläufer der Menschenrechte die Menschenrechte mit geprägt und argumentativ begründet haben.

g)

Die Frage, die sich stellt, wenn die moderne unter f) genannte selbstreferentielle Begründung stimmen sollte: Warum haben sich die Menschenrechte im Wesentlichen in der jüdisch-christlichen Kultur entwickelt? Hat sich erst in Europa der Mensch als Mensch erkannt? Letztlich versucht der moderne Philosoph die Menschenrechte auf moderner Philosophie zu begründen. Spannend ist zu sehen, wie philosophische Ansätze von der vielfältigen geschichtlichen Realität absehen und nachträglich eine philosophische Begründung für das suchen, was Menschenrechte unabhängig von der religiösen Entwicklung ausmacht. Diese nachträgliche Begründung muss dann logisch so wasserdicht abgesichert werden, dass sie im Grunde nur noch redundant sein kann. Realität lässt sich nicht nachträglich in ein wasserdichtes System einpressen. Es ist gut, dass Philosophie das versucht – denn sonst wäre Menschenwürde/Menschenrecht säkular noch weniger durchzusetzen. Aber es sollte nicht durch Ausblenden dessen geschehen, was nicht in das moderne Weltbild passt.

h)

Es wird deutlich, auch an den Erklärungen zum Thema Menschenrechte nach 1948, dass kaum mehr Begründungen anzutreffen sind. Der „Glaube“ an Menschenrechte ist keine Begründung. Im Wesentlichen wird hervorgehoben, dass die Einhaltung der Menschenrechte, die Zusammenarbeit der Staaten untereinander gut für die Menschen bzw. für die Staaten sind (s. [15]). Allerdings zeigt sich, dass seit der Formulierung dieser Erklärungen die Politik immer wieder darum ringen muss, denn was für die jeweiligen Staaten und den Menschen gut ist, ist gelinde gesagt umstritten und führt nicht selten an den Rand militärischer, wirtschaftlicher, sozialer und moralischer Konfrontationen.

i)

Die Bezüge zum christlichen Glauben scheinen nur von historischem Interesse zu sein. Hauptsache, die Menschen erringen die Menschenrechte und können in ihnen leben. Das würde auch bedeuten, philosophische Begründungen abzulehnen. Kann man auf Begründungen verzichten? Kaum. Wenn die Menschenrechte nicht durch Argumente gestützt werden, kann es Zeiten geben, in denen Gegenargumente gesucht und gefunden werden. Das hieße: Ohne Fundament der Menschenrechte kann man sie leichter umstoßen. Das gilt auch, wenn man Menschenrechte und ihre Durchsetzung nur auf Sympathie und Gefühl basieren lässt. Es bleibt zu hoffen, dass die säkulare Argumentation noch lange überzeugt. Für den Fall, dass nicht, ist es gut zu wissen, dass sie auf einer anderen Basis stehen, die in die Diskussion eingebracht werden kann. So zeigt ja schon Peng-chun Chang, dass er Konfuzius aus der Perspektive der westlichen Menschenrechte liest – aber genauso gut kann man, weil die Basis „Gott“ fehlt, die Menschenrechte aus der Perspektive des Konfuzius interpretieren – dann sind sie aber nicht mehr das Befreiende.

Kurz: Die Aufgabe von Christen sehe ich darin, weiterhin die christliche Grundlage der Menschenrechte darzulegen, damit zumindest Christen nicht mehr hinter die bislang errungenen Menschenrechte zurückfallen, nur weil die Säkularen um Argumente ringen. Letztlich wird es vermutlich sowieso so sein, dass es eine vielfache Begründung der Menschenrechte geben muss, weil es unterschiedliche Kulturen und innerhalb der Kulturen auch unterschiedliche Weltbilder gibt.

Man muss schon mit Schrecken feststellen, dass es noch zu viele Christen gibt, die Folter verteidigen, Todesstrafe und andere Formen der Erniedrigung von Menschen, so zum Beispiel durch Rassismus. Auch wenn offizielle christliche Verlautbarungen die Menschenrechte stärken, so ist das – Gott sei es geklagt – noch lange nicht zu allen Menschen durchgedrungen.

Anmerkungen

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