Diskutiere den folgenden Text
KIRCHE / CHRISTEN UND DER STAAT
Das Verhältnis zwischen Christen und dem jüdischen bzw. römischen Staat war zu Beginn angespannt. Jesus wurde hingerichtet, weil er Juden und Römern missfallen hatte: Juden religiös – Römern politisch. Als Sohn Davids mit einem immensen Selbstanspruch war er schlicht und ergreifend ein politisch gefährlicher Mensch – und musste darum den Tod am Kreuz erleiden. Die frühe Gemeinde war eine überschaubare kleine Minderheit und versuchte möglichst wenig anzuecken – so gibt es Regeln im Verhältnis zum Staat, so wird dafür geworben, für den Kaiser zu beten, und Paulus schreibt im Römerbrief:
13 Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit außer von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott angeordnet.2 Wer sich nun der Obrigkeit widersetzt, der widerstrebt der Anordnung Gottes; die ihr aber widerstreben, ziehen sich selbst das Urteil zu.3 Denn vor denen, die Gewalt haben, muss man sich nicht fürchten wegen guter, sondern wegen böser Werke. Willst du dich aber nicht fürchten vor der Obrigkeit, so tue Gutes; so wirst du Lob von ihr erhalten.4 Denn sie ist Gottes Dienerin, dir zugut. Tust du aber Böses, so fürchte dich; denn sie trägt das Schwert nicht umsonst: Sie ist Gottes Dienerin und vollzieht das Strafgericht an dem, der Böses tut. 5 Darum ist es notwendig, sich unterzuordnen, nicht allein um der Strafe, sondern auch um des Gewissens willen.6 Deshalb zahlt ihr ja auch Steuer; denn sie sind Gottes Diener, auf diesen Dienst beständig bedacht.7 So gebt nun jedem, was ihr schuldig seid: Steuer, dem die Steuer gebührt; Zoll, dem der Zoll gebührt; Furcht, dem die Furcht gebührt; Ehre, dem die Ehre gebührt.
Aber dennoch wurden die Christen von Anfang an immer wieder den Staatsvertretern auffällig. Es kam zu ersten Verfolgungen, die vom Ende des 1. bis ins 3. Jahrhundert eskalierten. Als Konstantin der Große eingesehen hatte, dass man an den Christen nicht mehr vorbeikam, hat er sie 312/313 n.Chr. mit dem Toleranzedikt als religiöse Gruppe anerkannt. Als Machtpolitiker versuchte er die Einheit der Christen herzustellen, und berief Konzilien, auf denen theologisch strittige Themen diskutiert wurden – und er scheute sich auch nicht, selbst einzugreifen. Im Jahr 380 wurde das Christentum unter Theodosius I. Staatsreligion, was zahlreiche Privilegien mit sich brachte.
Unter Ambrosius von Mailand wird deutlich, dass die Kirche immer mehr Macht bekam. Unter der Herrschaft von Kaiser Theodosius wurden einige 1000 Menschen ermordet. Der Bischof Ambrosius rief den Kaiser zur Kirchenbuße auf, das heißt, er sollte in einer Kirche ohne kaiserliche Insignien erscheinen und ein Schuldbekenntnis ablegen. Der Kaiser erschien und büßte. Warum forderte Ambrosius das? Und hier wird deutlich, was in den nächsten 1000 Jahren die Auseinandersetzung bestimmen wird: Der Kaiser ist als Christ der Kirche untertan – somit dem Papst. Oder ist er, so die späteren Kaiser, Christus direkt unterstellt? Diese beiden Mächte, Papst und Kaiser, rangen miteinander – mal dominierte der Kaiser, mal die Kirche bzw. der Papst.
Für uns Mitteleuropäer war in diesem Zusammenhang Karl der Große wichtig. Karl nahm sicher seinen christlichen Glauben ernst, aber er benötigte auch die Kirche, um das Reich zu vergrößern und zu stabilisieren – denn in Mitteleuropa bot die Kirche durch die Klöster das einzig funktionierende System. Als der Papst Leo III. in Schwierigkeiten gekommen war, half ihm Karl der Große – und Leo krönte ihn im Jahr 800 zum Kaiser. Doch: Leo setzte ihm die Krone auf, statt dass sich Karl (wie der Byzantinische Kaiser) die Krone selbst aufsetzte. Und das ärgerte ihn und so hat er dann seinem Sohn die Kaiserkrone aufgesetzt. An der Kirche kam im Grunde kein Herrscher mehr vorbei: Die Bildung lag in ihrer Hand – aber auch durch Klöster die Herrschaft über viele Gebiete. Doch es kam zu einer immer größeren Machtstellung des Kaisers – und man konnte sich über den Kaiser bei der Kirche „einkaufen“. Wer genug Geld und Ansehen hatte, konnte über den Kaiser die Herrschaft über kirchliche Ländereien bekommen.Die Machtkonzentration des Kaisers wurde besonders von Otto dem Großen betrieben. Otto I. hatte sich, wie Karl der Große vom Papst 962 zum Kaiser krönen lassen, nachdem er dem Papst militärisch geholfen hatte. Somit wurde das Kaisertum zum Beschützer des Papsttums. Doch der Papst verbündete sich mit einem Gegner Ottos – und Otto setzte den Papst dann ab – es gab im Verlauf der Auseinandersetzung drei Päpste. Ähnlich dominant war der Kaiser auch in den folgenden Jahrzehnten – besonders Heinrich II., der Heilige, (1002-1024) griff mit großer Macht und Ernst in die Kirchenpolitik ein. Er besetzte alle kirchlichen Führungspositionen mit seinen Leuten, führte eine Klosterreform durch, setzte mit dem Papst Benedikt VIII. das Zölibat ein. Der Grund: Wenn Bischöfe nicht heiraten, können sie das Land, das der Kaiser ihnen zuweist, nicht vererben, es fällt nach ihrem Tod wieder dem Kaiser zu. Ähnlich wirksam war Heinrich III. Als Päpste um die Macht rivalisierten, setzte er alle ab und einen Vertrauten ein, den deutschen Clemens II. Gemeinsam führten sie eine Reform der Kirche und der Klöster durch. Es wurden jedoch wieder Stimmen laut, die die Hoheit des Papstes forderten – und Papst Gregor VII. war die Machtperson, die sie durchsetzte. Die Macht des Kaisers sollte in kirchlichen Fragen zurückgedrängt werden. Kirchliche Ämter sollen nicht mehr gekauft werden können. Heinrich IV. wollte das nicht zulassen – wurde exkommuniziert – und erst wieder nach seinem berühmten Canossa-Bußgang 1077 rehabilitiert. Aber der Friede war nicht eingekehrt. Der Sohn, Heinrich V. war wieder mächtig, so dass Papst Paschalis II. und Kaiser einen Vertrag aushandelten: Der Kaiser verzichtet auf die geistlichen Ämtervergabe, der Papst verzichtet auf die weltlichen Ansprüche. Doch konnte er das angesichts der Macht der kirchlichen Fürsten und Würdenträger, die gegen den Vertrag opponierten, nicht durchsetzen. Als Papst Calixt II. an die Macht kam, war man dieser ständigen Auseinandersetzungen müde und es kam zu dem berühmten Wormser Konkordat (1122): Der Papst verleiht das Kirchenamt – der Kaiser verleiht das Kirchengut.
Die Auseinandersetzungen um die Vorherrschaft gingen freilich weiter, mal dominierten die Herrscher, mal die Päpste.
Letztlich wurde die Macht des Papstes und des Kaisers in Deutschland durch die Reformation gebrochen – freilich nicht in einem Akt, sondern das zog sich lange dahin. Fürsten sahen die Reformation als Chance, sich von der Macht des Kaisers zu emanzipieren – und Reformatoren wandten sich den Fürsten zu, weil diese ihrer Sache dienten. Mit dem Motto aus dem Augsburger Religionsfrieden 1555: cuius regio eius religio wurde die Abhängigkeit der Kirche von den Fürsten besiegelt. Nach dem 30jährigen Krieg ordnete sich in Europa alles anders – nicht zuletzt auch darum, weil die Aufklärung Fuß fasste – und mit ihr verbunden zum Teil die Abwendung von kirchlichen (und staatlichen) Traditionen. Freilich ist auch die Aufklärung Teil der Kirchengeschichte, denn die Vertreter waren christlich sozialisiert und handelten gegen eine bestimmte Form des damals herrschenden politischen Christentums. Wie dem auch sei: Kirche und Staat/Fürsten verloren an Macht.
1803 wurde im Reichsdeputationshauptschluss beschlossen, dass die weltlichen Fürsten, die durch die französische Besetzung des linksrheinischen Gebiets (unter Napoleon) enteignet worden waren, entschädigt werden. Die Kirchen wurden auf die Weise entschädigt, dass der Staat als Ausgleich die Finanzierung der Kirche übernahm. ( http://www.regionalgeschichte.net/hauptportal/bibliothek/texte/ereignisse-und-fakten/1803-reichsdeputationshauptschluss.html )
Der Kaiser war der oberste Herr der Evangelischen Kirche – und nach der Abdankung von Wilhelm II. 1918 mussten die Kirchen neue Wege der Freiheit von den Herrschern gehen. Hitler versuchte in den 30ger Jahren wieder über die Deutschen Christen die Herrschaft über die Kirche zu bekommen, was aber am desolaten Zustand der Deutschen Christen, am Widerstand der Bekennenden Kirche und zunächst freilich am Krieg scheiterte. Hitler wollte dann das Kirchenproblem nach dem Krieg in seinem antikirchlichen Sinne lösen.
In der Barmer Theologischen Erklärung heißt es grundsätzlich:
„Wir verwerfen die falsche Lehre, als dürfe die Kirche die Gestalt ihrer Botschaft und ihrer Ordnung ihrem Belieben oder dem Wechsel der jeweils herrschenden weltanschaulichen und politischen Überzeugungen überlassen.“http://www.ekd.de/bekenntnisse/barmer_theologische_erklaerung.html
Christen bekennen Jesus Christus als ihren Herrn – von ihm allein sind sie abhängig. Von daher können Christen in einem Staat, der auf ihren Werten beruht, gut leben. Kommt ihm aber in den Sinn, die Werte auf den Kopf zu stellen, müssen sie opponieren (s. DDR). Dietrich Bonhoeffer hat in der Zeit des Nationalsozialismus massiv über das Verhältnis des Christen zum Staat nachgedacht – auch in Auseinandersetzung mit dem Brief des Paulus an die Römer (Kapitel 13). Er sieht des Christen „Gehorsamspflicht bindet ihn solange, bis die Obrigkeit ihn direkt zum Verstoß gegen das göttliche Gebot zwingt.“
Die Katholische Kirche schließt Konkordate – Staatskirchenverträge – mit den jeweiligen Ländern ab, und sie unterliegen dem Völkerrecht, weil der Vatikan bekanntlich ein eigener Staat ist. Bei uns in Deutschland ist das freilich ein wenig anders. Das Recht ist kompliziert – wichtig ist: Kirchen und Staat (und zwar nicht der Bund, sondern die Länder) schließen Verträge, die nur einvernehmlich gekündigt werden können. Der Loccumer Vertrag von 1955 (geschlossen zwischen Kirche und dem Land Niedersachsen) ist maßgeblich für andere Verträge geworden: Es geht in ihm um alle möglichen Fragen: Theologische Fakultäten, Religionsunterricht, Steuern, Freiheit der Kirchen in Diakonie, Öffentlichkeitsarbeit, Selbstbestimmungsrecht usw.
Der demokratische Staat unterstützt die Kirchen wie alle Gruppierungen, weil die Bürger die Grundlage des Staates sind. Der Staat ist – pauschal gesagt – nicht mehr autark, die Herrscher sind abhängig von dem Wähler (Subsidiaritätsprinzip). Den beiden christlichen Kirchen gehören noch ca. 50 Millionen der Bevölkerung an (in Westdeutschland 75% und in Ostdeutschland 25%; Durchschnitt 62%) – von daher kann der Staat die Kirchen nicht übergehen. Darüber hinaus: Kirchen können mit den Diakonischen Einrichtungen, den Bildungseinrichtungen usw. usw. nicht ersetzt werden. Das würde den Staat überfordern. Darüber hinaus ist unsere gesamte kulturelle Tradition und das Wertesystem (damit zusammen hängt auch die soziale Marktwirtschaft) christlich bzw. in Auseinandersetzung mit dem christlichen Glauben geprägt worden. Auch das Grundgesetz enthält (über die Paulskirchenverfassung [1849] und den Reichsverfassungen [1871/1919] hinaus) den Gottesbezug – weil die so genannten Väter und Mütter des Grundgesetzes gesehen haben, wohin ein atheistischer Staat führt, der sämtliche christlichen Traditionen aus dem Fenster werfen will: Die Würde des Menschen, die im Grundgesetz angesprochen wird, steht auch in der Tradition des christlichen Glaubens. In der Präambel des Grundgesetzes heißt es:
„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen… hat sich das Deutsche Volk … dieses Grundgesetz gegeben.“ http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf
Dennoch: Es gibt keine Staatskirche, der Staat hat die Aufgabe, die Religionsfreiheit zu sichern – und so wird im Grundgesetz auch nicht die Vollmacht des Staates als ideologisch eigenständige Größe betont, sondern seine Aufgabe: die Würde des Menschen „zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ .
Weitsichtige Menschen erkennen, dass Werte – und die Würde des Menschen – nicht aus sich selbst begründet werden können, dass auch der Staat nicht die Aufgabe hat, Werte zu erzeugen (wie der Versuch des Nationalsozialismus und des Kommunismus) – dass man darum auf die Kirchen in der Wertevermittlung angewiesen ist (z.B. Religionsunterricht), denn eine Gesellschaft benötigt eine gemeinsame Grundlage – die freilich, und das gehört zur Freiheit und Würde, an den Rändern der Gesellschaft ausfransen kann. Was religiöse Neutralität des Staates bedeutet, formuliert das Bundesverfassungsgericht im Kontext des Kruzifixurteils 1995 so:
„Auch ein Staat, der die Glaubensfreiheit umfassend gewährleistet und sich damit selber zu religiös-weltanschaulicher Neutralität verpflichtet, kann die kulturell vermittelten und historisch verwurzelten Wertüberzeugungen und Einstellungen nicht abstreifen, auf denen der gesellschaftliche Zusammenhalt beruht und von denen auch die Erfüllung seiner eigenen Aufgaben abhängt. Der christliche Glaube und die christlichen Kirchen sind dabei, wie immer man ihr Erbe heute beurteilen mag, von überragender Prägekraft gewesen. Die darauf zurückgehenden Denktraditionen, Sinnerfahrungen und Verhaltensmuster können dem Staat nicht gleichgültig sein. Das gilt in besonderem Maß für die Schule, in der die kulturellen Grundlagen der Gesellschaft vornehmlich tradiert und erneuert werden“. http://www.dreigliederung.de/essays/1995-05-001.html
Bei dieser Fragestellung muss auch beachtet werden, dass durch das Engagement von Christen im Staat, als Politiker, als Beamte, als Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes die Grenzen zwischen Kirche und Staat immer fließend sind.
Links zum Diskutieren:
Wolfgang Huber: http://www.ekd.de/vortraege/huber/061030_huber_wien.html
Karl Lehmann: http://www.bistummainz.de/bistum/bistum/kardinal/texte/texte_2007/krakau.html